Cannabis-Anhörung

16.07.2015

RENTSCH: Viele Fragen zur sinnvollen Neuregelung noch offen – Modellversuch könnte wichtige Erkenntnisse liefern

Anlässlich der heutigen Anhörung zur Frage der Suchtprävention und den diskutierten Reformen im Umgang mit Cannabis erklärte der rechts- und gesundheitspolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Die heutige Anhörung hat klar ergeben, dass es im derzeitigen juristischen Umgang mit Cannabis erheblichen Handlungsbedarf gibt: Beispielsweise die Zulässigkeit der medizinischen Nutzung von Cannabis und zwar in derart, dass Schwerstkranke sich Medikamente auf dieser Basis auch zu bezahlbaren Preisen bzw. durch die Übernahme durch Krankenkassen leisten können, war unumstritten. Auch die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer bezüglich Strafverfolgungs-grenzen bei geringfügigen Mengen zum Eigenbedarf sind untragbar.

Es ist aber auch überdeutlich geworden, dass selbst nach dieser umfassenden Anhörung noch erhebliche Fragen offen sind, wie eine künftige rechtliche Regelung am sinnvollsten gestaltet wird, um keine unverhältnismäßige Kriminalisierung von Konsumenten zu betreiben. So ist beispielsweise davon auszugehen, dass der Schwarzmarkt durch eine legale und streng kontrollierte Abgabemöglichkeit deutlich eingeschränkt werden könnte. Auf der anderen Seite wird es auch dann noch Schwarzhandel geben, wenn die begrenzte Abgabe an Erwachsene zugelassen wird – denn viele der Konsumenten sind heute minderjährig und wären nach wie vor auf illegale Bezugswege angewiesen, die niemand wollen kann. Zudem gilt es, ein entsprechendes System zu entwickeln, das eine kontrollierte Abgabe nicht durch Fremdstoffe verunreinigten Materials ermöglicht.

Wir unterstützen daher die Forderung des Schildower Kreises der 122 Strafrechts-professoren sowie der meisten Anzuhörenden heute nach einer Enquete-Kommission auf Bundesebene, die sich intensiv mit den offenen Fragen befasst und Vorschläge zur Anpassung des Rechtsrahmens machen soll. In der Zwischenzeit könnte ein entsprechender Modellversuch zur regulierten Abgabe, wie er in Frankfurt vorgeschlagen wurde, wichtige Erkenntnisse liefern.“