BVerfG-Urteil zur Grundsteuer

10.04.2018
  • Neuregelung darf nicht zu Mietpreis-Explosion führen
  • Bodenrichtwerte und Grundstücksgröße als Grundlage für Bemessung heranziehen

Zum Grundsteuer-Urteil des Bundesverfassungsgesetzes sagte der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Dr. h.c. Jörg-Uwe HAHN: „Die Neuregelung der Grundsteuer darf nicht zu einer weiteren Mietpreis-Explosion und einer Belastung von Häuslebauern führen. Der vorliegende Reformvorschlag des Bundesrates wäre jedoch ein Brandbeschleuniger für steigende Mieten. Wir fordern stattdessen, dass die Bemessungsgrundlage sich nach Bodenrichtwerten und der Grundstücksgröße orientiert und die Kommunen vor Ort entscheiden, mit welchen Hebesätzen sie die verschiedenen Nutzungsarten versehen. Dann könnte man vor Ort gezielt auf regionale Bedürfnisse bei angespannten Mieten oder Baulücken reagieren“, so Hahn am Dienstag.