Brand- und Katastrophenschutzgesetz

07.11.2013

GREILICH: KATWARN ermöglicht lagebezogene und zeitnahe Unterrichtung der Bürger über Gefahren – Überwiegende Zustimmung der Anzuhörenden

„Die hessischen Feuerwehren und Katastrophenschutzdienste auf kommunaler Ebene leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung im Katastrophenfall. Umso wichtiger ist es, die Grundlagen für diese Arbeit regelmäßig an den Stand der Technik und der übrigen Gesetzgebung anzupassen, damit die im Zivilschutz vorhandenen Akteure aufgrund aktueller, rechtlicher Bestimmungen und eindeutiger Zuständigkeitsregelungen schnell und entschlossen handeln können“, erklärte der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH.

Weiter erklärte Greilich:

„Die ganz überwiegende Zustimmung der Anzuhörenden bestätigt die Koalition dabei in ihrer gewählten Zielrichtung. Insbesondere die seitens der FDP gewünschte und mit KATWARN umgesetzte Verbesserung der Warnmöglichkeiten für Gehörlose wurde in der Anhörung begrüßt. Kernpunkt des Entwurfs ist vor allem die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung der zentralen Brandschutzmeldezentralen sowie bei der Einführung des freiwilligen Alarmierungssystems KATWARN. Für das in einigen Kommunen bereits aktive System müssen bei flächendeckendem Einsatz in den örtlichen kommunalen Meldezentralen die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen und unterhalten werden. Deshalb leistet das Land auch hier substanzielle finanzielle Unterstützung für die Kommunen Damit schaffen wir die Grundlage, dass Bürgerinnen und Bürger passgenau, lagebezogen und zeitnah über Gefahren informiert werden können. Wichtig ist uns mit Blick auf den Datenschutz jedoch, dass KATWARN nur als ergänzendes Angebot für diejenigen Bürgerinnen und Bürger geschaffen wird, die sich für die freiwillige Teilnahme an KATWARN entscheiden.“