Brand- und Katastrophenschutzgesetz

19.11.2013

DR. BLECHSCHMIDT: Brand- und Katastrophenschutz modern aufstellen – neue Technologien nutzbar machen

„Die technische Entwicklung der letzten Jahre macht auch vor den Möglichkeiten im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes nicht halt. Waren in den 80er Jahren noch flächendeckende Sirenenanlagen installiert, die zur Warnung der Bevölkerung eingesetzt werden konnten, sind diese vielerorts nicht mehr einsatzbereit oder aus Kostengründen bewusst abgebaut worden. Über das seither entstandene, flächendeckende Mobilfunknetz lassen sich über das nun im Gesetz verankerte System KATWARN weite Teile der Bevölkerung weitaus effektiver informieren und auch regional passgenau vor Gefahren warnen. Die bewährten landesrechtlichen Regelungen werden so um einen zeitgemäßen Baustein für schnellere und sichere Warnung der Bevölkerung im Fall der Fälle sinnvoll ergänzt“, erklärte der brand- und katastrophenschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion Hessen, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt:

„Zudem besteht über KATWARN die Möglichkeit, speziell hörgeschädigte Menschen direkter zu erreichen, als über die herkömmlichen Informationskanäle, z.B. den Hörfunk. Der in der Anhörung erhobenen Forderung aus der Praxis, eine verpflichtende Teilnahme an KATWARN im Gesetz festzuschreiben, stehen aus Sicht der FDP durchgreifende datenschutzrechtliche Bedenken entgegen. Daher war uns wichtig, die Teilnahme strikt freiwillig zu gestalten. Ich habe jedoch keine Zweifel, dass KATWARN auch auf dieser Basis ein erfolgreiches Modell sein wird.“