Bildungspolitik

10.12.2013

DÖWELING: Wahlfreiheit ermöglicht – Vertrauensschutz gewahrt

„Die hessischen Gymnasien können wählen, ob sie G8 oder G9 anbieten möchten und sich dabei am Willen der Eltern im Sinne der Schülerinnen und Schüler orientieren. Der Wunsch nach Wahlfreiheit und die Schulqualität stehen dabei im Vordergrund“, so Mario Döweling, schulpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Döweling sagte weiter:

Für die Rückkehr zu G9 bedarf es eines Umsetzungskonzeptes und der Beschlüsse der Schulgremien, um alle Beteiligten einzubeziehen. Dabei muss stets im Vordergrund stehen, dass bei einer gewünschten Rückkehr zu G9 Eltern, Lehrer und Schüler einer Schule zu dem Konzept stehen. Und aus diesem Grund ist es richtig, dass die Umstellung grundsätzlich mit der Jahrgangsstufe 5 erfolgt. Für die bestehenden 6. Klassen gilt der sogenannte Vertrauensschutz, denn unter der Voraussetzung G8 erfolgte die Entscheidung der Eltern für diese Schule.

Mit der Änderung des Hessischen Schulgesetzes 2012 wurde dem Anliegen von Eltern und einiger Gymnasien Rechnung getragen, dass diese sich zwischen G8 oder G9 entscheiden oder mit dem sogenannten Y-Modell G8 und G9 anbieten können. Eine erneute Änderung des hessischen Schulgesetzes lehnen wir ebenso ab wie eine verordnete Rückkehr zu G9, denn wir möchten Schulen die Wahlfreiheit und mehr Selbstständigkeit im Rahmen der Profilbildung zugestehen.

Es macht keinen Sinn, die bestehende CDU-FDP-Koalition in dieser Frage auseinander dividieren zu wollen. Sowohl die FDP-Fraktion als auch die Kollegen von der CDU-Fraktion haben das Thema ausführlich und durchaus kontrovers diskutiert, sind aber zu dem Ergebnis gekommen, dass der Vertrauensschutz in der Frage der Rückkehr bestehender Klassen zu G9 rechtlich über dem Wunsch einzelner Eltern steht. Auch war es ein Herzenswunsch der CDU-Fraktion, dass es nicht zu Mobbingsituationen in Klassen kommt, wo eine Mehrheit der Eltern und Schüler – aber eben nicht alle – die Rückkehr zu G9 wünscht, wie es bei der Umsetzung der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 bei den Kooperativen Gesamtschulen vorkam. Diesem Anliegen haben wir aufgrund der Schwere der Argumente ebenfalls entsprochen.

Für die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag steht guter und qualitativ hochwertiger Unterricht im Vordergrund. Schulen wissen selbst am besten, wie sie dies im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Fortentwicklung ihres Schulprofils ermöglichen können. Dazu bedarf es aber Zeit zur Schulentwicklung und nicht überstürzter Beschlüsse und panikartiger Reaktionen.“