Biblis-Stilllegung

05.02.2014

ROCK: Puttrich-Fehler darf nicht zum Schaden der Steuerzahler werden – Landesregierung muss Strategie vorlegen

Der formale Fehler von Ministerin Puttrich bei der Biblis-Stilllegung dürfe nicht zu Lasten der hessischen Steuerzahler gehen, erklärte René ROCK, energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion: „Die neue schwarz-grüne Landesregierung muss im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis jetzt möglichen Schaden vom Land, aber vor allem von den Steuerzahlern abwenden. Wir fordern Ministerpräsident Bouffier daher auf, den Landtag zeitnah zu informieren, wie er mit möglichen Schadenersatzansprüchen von RWE umgehen wird.“

Weiter erklärte Rock:

„Es war zweifellos ein Fehler, dass Hessen als einziges Bundesland auf die erforderliche Anhörung im Stilllegungsverfahren verzichtet hat. Während erste Referentenentwürfe der Anordnung die Durchführung einer Anhörung noch vorgesehen haben, wurde dieser Passus später gestrichen. Offenbar konnte es Ex-Ministerin Puttrich nicht schnell genug gehen, da sie sogar einen Hinweis aus dem Justizministerium auf die Notwendigkeit einer Anhörung ignorierte. Das Ergebnis ist eine höchstrichterlich festgestellte, rechtswidrige Anordnung. Dem Land drohen nun Schadenersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe und das bloße Verweisen von schwarz-grün auf eine Verantwortlichkeit des Bundes ist hier unzureichend. Denn VGH und BVerwG haben mehrfach betont: Das Land war Herr des Verfahrens. Auch das Bundesumweltministerium hat mit Schreiben vom 10.6.2011 sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass die Sachkompetenz dauernd bei Ministerin Puttrich lag.

Dieser Schaden, den Ministerin Puttrich zu verantworten hat, darf weder ein großes Loch in den Landeshaushalt reißen, noch darf er von Energieversorgern über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt werden. Wir sehen Ministerin Hinz daher nun in der Verantwortung, die Gespräche mit dem Energieversorger zu führen, um den für das Land zu erwartenden Schaden wenigstens zu minimieren. Dies muss nun das dringlichste Anliegen sein, um die möglicherweise fatalen Konsequenzen der rechtswidrigen Stilllegung durch ihre Amtsvorgängerin noch abzuwenden.“