Biblis

07.03.2013

GREILICH: „Verhalten der Opposition ist heuchlerisch und verantwortungslos – Kernkraft-Moratorium war breit getragen und nach bestem Wissen umgesetzt“

„Die Argumentation der Opposition bezüglich des Moratoriumsbescheides der Landesregierung für das Kernkraftwerk Biblis ist politischer Klamauk in Reinform. Während insbesondere die Grünen nach dem Unglück in Fukushima im März 2011 quasi minütlich die sofortige und endgültige Abschaltung aller Kernkraftwerke gefordert haben, wird nunmehr die angeblich vergessene Anhörung des Kraftwerksbetreibers RWE bemüht, um der Landesregierung ein Versagen nachzuweisen. Man stelle sich einmal vor, die Stilllegung des Kernkraftwerks Biblis wäre nach Fukushima wochenlang verschleppt worden – das Geschrei der Opposition wäre unvorstellbar gewesen. Mit der nunmehr erfolgenden Legendenbildung, die Frage der Rechtssicherheit der Verfügung habe niemanden gekümmert und es sei schlampig gearbeitet worden, prägt die Opposition eine neue Qualität der Empörungspolitik nach dem Motto: „Was interessiert mich mein eigenes Geschwätz‘ von gestern!“ Das zeugt entweder von schwerem Gedächtnisverlust, oder aber von immenser Unehrlichkeit“, so Wolfgang GREILICH, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

GREILICH weiter: 

„Die Fakten kann jedoch auch die Opposition nicht zerreden, selbst wenn ihr offensichtlich der Sachverstand fehlt, diese richtig zu erfassen, geschweige denn juristisch einordnen zu können: Zum ersten verweist der Bescheid ausdrücklich darauf, dass eine Anhörung in diesem Falle nicht geboten sei. Dies war nach wahrscheinlich zutreffender Auffassung der Landesregierung auch richtig, denn der Sinn und Zweck einer Anhörung, wie die Warnung des Adressaten und Gewährung von Gehör, waren längst erfolgt. Dies zeigte sich unter anderem dadurch, dass RWE im Kraftwerk Biblis auf Verkündung des Moratoriums durch Kanzlerin Merkel am 14.03.2011 bereits vor Eingang des Bescheides eine Betriebsversammlung abgehalten hat, auf der das Moratorium erläutert wurde. Zum zweiten lag die Ausübung des Ermessens nach der Verkündung des Moratoriums durch die Kanzlerin nicht mehr in hessischer Hand. Durch die schriftliche Anweisung des Bundes, das Moratorium für Biblis zu verfügen, gab es hier keinen eigenen Ermessensspielraum mehr für das hessische Umweltministerium. Denn dadurch hatte der Bund seine Sachkompetenz im Rahmen der bestehenden Bundesauftragsverwaltung wieder an sich gezogen. Und zum dritten ist, selbst wenn ein Fehler des Bescheides letztlich rechtskräftig festgestellt würde, weder klar, ob die zu erwartende Schadensersatzklage von RWE tatsächlich Erfolg hat, in welcher Höhe ein Schaden entstanden sein könnte, noch wer letztlich die juristische Verantwortung zu tragen hat. Deshalb warten wir die Urteilsgründe des VGH ab und entscheiden dann über die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde.“ „Das für die Opposition Stil nur das Ende eines Besens ist, hat sie mit den unlauteren Angriffen auf den Prozessvertreter der Landesregierung im Verfahren mit RWE eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Vielleicht haben dessen Ausführungen heute dazu beigetragen, dass die Opposition den Unterschied zwischen einem dreimonatigen Moratorium in Form eines Bescheides auf Grundlage des Atomgesetzes und einer endgültigen Stilllegung durch Gesetzesänderung endlich begriffen hat.“