Beuth-Erlasse

07.11.2014

HAHN: Anti-Kommunalminister Beuth verhöhnt Stadtverordnete und Gemeindevertreter im Lan

Anlässlich des Interviews von Kommunalminister Peter Beuth bei HR-Online erklärt der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN: „Peter Beuth verhöhnt die Stadtverordneten und Gemeindevertreter im Land, wenn er behauptet, die Landesregierung komme den Kommunen entgegen und die Kommunen seien frei in der Entscheidung über Steuer- und Gebührenerhöhungen. Fakt ist, dass die beiden Beuth-Erlasse klare Vorgaben machen, wie hoch die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zu heben ist. Nämlich 10 % über den Landesdurchschnitt (Grundsteuer B) und 310 % (Gewerbesteuer). Offenbar hat Peter Beuth den Bezug zur Realität verloren, wenn er etwas anderes behauptet.“

Hahn weiter:

„Ich bleibe dabei: Schwarz-grün ist der Totengräber der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kombination aus Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs und den beiden Beuth-Erlassen wird zu einer weiteren massiven Zwangserhöhung von Grund- und Gewerbesteuer führen. Das haben wir doch in diesem Jahr bereits flächendeckend erlebt.

Wenn Beuth so tut, als komme er den Kommunen beim Haushaltsausgleich bis 2017 sogar noch entgegen, dann schlägt das dem Fass den Boden aus. Er verschweigt damit, dass alle seine Vorgänger die Erlasse immer ins Ermessen der Kommunen gestellt haben. Die neue Praxis der Zwangsentscheidungen aus Wiesbaden hat es so in der Vergangenheit nie gegeben. Peter Beuth sollte sich mal in den Sitzungen der Kommunalparlamente die Aussagen der CDU-Mandatsträger anhören, die sich massiv über die Kommunalfeindlichkeit ihrer Landesregierung beschweren.

Mit der jährlichen Anpassung der Nivellierungssätze hat sich eine Steuererhöhungsspirale in Gang gesetzt, die dringend gestoppt werden muss. Maxime der von der FDP mitgestalteten Landespolitik war eine Politik auf Augenhöhe zwischen den Kommunen und dem Land. Jetzt treten die CDU – Minister Beuth für die Kommunalaufsicht und Finanzminister Thomas Schäfer mit den Grünen gemeinsam gegenüber den Kommunen auf, als seien diese der schwarz-grünen Landesregierung untergeordnete Behörden. Das widerspricht der Kommunalen Selbstverwaltung, die aber in der Hessischen Verfassung und im Grundgesetz festgeschrieben ist.“