Bestandsdatenauskunft

26.06.2013

GREILICH: Schwarz-Gelb korrigiert rot-grünen Murks im Bund und schützt sensible Daten in Hessen – SPD-Antrag bleibt unzureichend

„Die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht notwendig gewordene Neuregelung der von rot-grün verfassungswidrig eingeführten Bestandsdatenauskunft wurde im Bund inzwischen vollzogen. Notwendig ist aber aufgrund des vom Verfassungsgericht im sogenannten ‚Doppeltürmodell‘ vorgesehenen Ineinandergreifens von Auskunftspflicht nach TKG und Abfrageermächtigung nach den Polizeigesetzen des Bundes und der Länder auch eine Novellierung der hessischen Vorschriften“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher der Fraktion ist, erklärte weiter:

„Aufgrund der inzwischen im Bund getroffenen Regelungen war der ursprüngliche Gesetzesentwurf zu ändern. Wir gehen jedoch in zweierlei Hinsicht über das bereits gute Schutzniveau im Bund deutlich hinaus. Wir tun dies in den Bereichen, in denen Bestandsdaten betroffen sind, deren Abfrage und Übermittlung erhebliche Wirkung auf die Privatsphäre der Betroffenen hat. So ist einerseits zur Zuordnung von IP-Adressen zu einem Nutzer erforderlich, dass Verkehrsdaten ausgewertet werden. Es liegt somit ein Eingriff in das Recht aus Artikel 10 GG vor. Auch die Abfrage von Zugangsdaten, mit denen Endgeräte, Speicherdaten oder Datenträger geschützt sind, berührt unmittelbar die ureigene Privatsphäre, da mittels der Zugangscodes den Behörden quasi der digitale Wohnungsschlüssel ausgehändigt wird.

Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschieden, über die ohnehin schon starken Anforderungen, Benachrichtigungspflichten, und Vorbehalte, die auf Bundesebene gelten, hinaus ein weiteres Kriterium für eine Abfrage dieser Bestandsdaten zu fordern. Die Abfrage soll in beiden Fällen nur dann möglich sein, wenn sie zur Abwendung einer gegenwärtigen und erheblichen Gefahr erfolgt“, so Greilich.

Ebenfalls seien die gleichlaufenden Befugnisse des Verfassungsschutzes neu zu regeln gewesen. „Hier haben wir uns dafür entschieden, für die genannten, besonders sensiblen Daten das Verfahren parlamentarischer Kontrolle nach dem Artikel-10-Gesetz zur Anwendung zu bringen, um eine wirksame Kontrolle der Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, sagte Greilich.

„Der ebenfalls heute eingebrachte SPD-Änderungsantrag verfolgt lobenswerter Weise auch das Ziel den Gesetzentwurf auf den Stand der Bundesregelungen zu bringen, bleibt aber in seinem insgesamt erzielten Schutzniveau hinter den Regelungen der Koalitionsfraktionen deutlich zurück“, so Greilich.