Beschlüsse der Justizminister zu europaweitem Datenschutz

19.07.2013

GREILICH: Bußgeldbewehrte Informationspflicht für Google & Co. ist wichtiger Schritt in die richtige Richtung

„Dass auf europäischer Ebene im Nachgang der massiven Ausspähung von Nutzern sozialer Netzwerke nun ein wirksamerer Schutz verwirklicht werden soll, begrüße ich ausdrücklich. Wenn Geheimdienste unter aktiver Mithilfe von Anbietern wie Facebook oder Google deren Nutzer aushorchen und –forschen, ohne dass der Nutzer hierüber auch nur informiert wird, ist dies eine eklatante Missachtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, also auf die Hoheit der Bürger über ihre Daten“, erklärte der Vorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch Sprecher seiner Fraktion für Datenschutz ist, erklärte weiter:

„Ohne die Pflicht, Datenübermittlungen an Behörden wenigstens nachträglich den Nutzern mitzuteilen, gerät jedes Datenschutzbekenntnis der großen Internet-Dienstanbieter zur Farce. Mit dem in Vilnius heute erreichten Beschluss setzt die europäische Ebene ein starkes Signal zur Stärkung der Nutzerrechte. Durch die Möglichkeit, bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht empfindliche Geldbußen von bis zu 2% des Jahresumsatzes zu verhängen, wird auch gewährleistet, dass die Bestimmungen eingehalten werden. Wer mit Angeboten in der EU sein Geld verdienen will, der muss sich auch an hier geltende Datenschutzbestimmungen halten, und darf nicht durch Datenschutztourismus in Länder mit weniger strengen Bestimmungen ausweichen.“

„Vereinbarungen, die den Schutz von Daten der EU-Bürgerinnen und Bürger gegenüber datenverarbeitenden Unternehmen in den USA aushöhlen und unterlaufen, anstatt sie zu stärken, brauchen wir nicht. Daher ist es gut, dass die EU auch in dieser Hinsicht klare Signale sendet und die ‚Safe-Harbor‘-Vereinbarung verschärfen will. Auch sollte eine Vereinheitlichung des Datenschutzes in der EU auf einem möglichst hohen Niveau erfolgen. Nicht umsonst fordert die FDP seit langem, die Reform der Datenschutzrichtlinie nicht um den Preis einer Nivellierung des Datenschutzes voranzutreiben, sondern, dass in jedem Fall ein in einzelnen Mitgliedsstaaten vorhandenes, höheres Niveau erhalten bleiben muss“, so Greilich.