Bericht des Datenschutzbeauftragten

08.04.2014

HAHN: Rechtsverstöße der NSA dürfen nicht folgenlos bleiben – Verbesserung des europäischen Datenschutzes nicht länger blockieren!

„Auch der heute vorgelegte Bericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten bestätigt, dass es völlig richtig war, den öffentlichen und den privaten Datenschutz bei einer zentralen, unabhängigen Stelle zu bündeln. Der Schutz der Daten und damit die Wahrung des grundlegenden Bürgerrechts auf informationelle Selbstbestimmung sind in Hessen in sehr guten Händen“, so Jörg-Uwe HAHN, datenschutzpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Hahn weiter:

„Leider hat der Datenschutz nach wie vor, insbesondere bei der CDU, keine Priorität: Selbst nach dem heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs reitet die Union weiterhin ein „totes Pferd“ und will die anlasslose Vorratsdatenspeicherung trotzdem umsetzen. Auch die von Seiten des Datenschutzbeauftragten festgestellten, eklatanten Verstöße ausländischer Nachrichtendienste gegen deutsches Recht sind bisher völlig folgenlos geblieben. Schon frühzeitig haben wir gefordert, die erleichterte Datenübermittlung im Rahmen des Safe Harbor-Abkommens bis auf weiteres auszusetzen. Außer gescheiterten Gesprächen hat die große Koalition rein gar nichts vorzuweisen.

Wir unterstützen den Datenschutzbeauftragten explizit in seiner Forderung, das europäische Datenschutzrecht fortzuentwickeln und erwarten von der Bundesregierung, dass sie endlich ihre Blockadehaltung aufgibt und sich entschieden für einen europäischen Datenschutz auf Grundlage des hohen, deutschen Schutzniveaus einsetzt!“