Bericht der Expertenkommission Verfassungsschutz
- Freie Demokraten bedanken sich für hervorragende fachliche und objektive Arbeit der Kommission
- Gesetzentwurf der Koalition fällt in Bausch und Bogen durch
- Gewährleistung des Informationsaustausches bei Respektierung des Gebotes der Trennung von Polizei und Geheimdiensten erforderlich
Anlässlich der heutigen Diskussion des Berichts der unabhängigen Expertenkommission zur Neuausrichtung des hessischen Verfassungsschutzes und der Arbeit der Sicherheitsbehörden im Innenausschuss des Hessischen Landtags erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Wir danken der Kommission für ihre äußerst wertvolle Arbeit, die von großer fachlicher Qualität und parteipolitischer Neutralität geprägt ist. Wir haben bereits bei der Vorstellung der Ergebnisse erfreut zur Kenntnis genommen, dass die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses des Bundestages zu den NSU-Morden in Hessen teilweise bereits umgesetzt worden sind bzw. sich in Umsetzung befinden, um eine Wiederholung des damaligen massiven Versagens des Sicherheitsapparates für die Zukunft auszuschließen. Die personelle Aufstockung des Verfassungsschutzes sowie die Verbesserungen bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden etwa unterstützen wir ausdrücklich.“
Greilich weiter:
„Ein dicker Wermutstropfen ist allerdings die katastrophale Leistung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen bei der Neufassung des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes: Nicht nur, dass CDU und Grüne das Wasser nicht halten konnten und – noch bevor die Expertenkommission ihre fachliche Einschätzung abgeben konnte – bereits Ende 2014 einen Gesetzentwurf vorgelegt und damit die Kommission brüskiert haben; dieser ist überdies fachlich und handwerklich so schlecht, dass die eigene Expertenkommission ihn in der Luft zerrissen hat. Auch wegen der mangelnden Kommunikation zwischen den Verfassungsschutzämtern und den Polizeibehörden und der Zersplitterung der Regelungen zum Einsatz von V-Leuten konnte der NSU so lange unentdeckt bleiben und weitermorden. Durch einen hessischen Alleingang, wie ihn die Koalition beschritten hat und der mit den anderen Verfassungsschutzgesetzen der Länder und vor allem des Bundes nicht in Einklang zu bringen ist, würde diese Gefahr fortbestehen. Dies halten wir – wie die Expertenkommission – für unverantwortlich. Erforderlich ist dagegen eine wohl austarierte Regelung, die insbesondere einerseits dem verfassungsrechtlichen Gebot der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten und andererseits der Gewährleistung des unverzichtbaren Informationsaustausches zwischen diesen beiden Teilen unserer Sicherheitsarchitektur gerecht wird.
Wir sind gespannt, ob unser weiterbestehendes Angebot, zu einem überfraktionellen gemeinsamen Entwurf zu kommen, wie es dem heiklen Themenfeld angemessen wäre, nunmehr von der Koalition akzeptiert wird. Dafür reicht es sicher nicht aus, wie heute angedeutet, die Oppositionsfraktionen vor Einbringung des Gesetzentwurfes über die Vorstellungen der Koalition zu unterrichten.“