Beratung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Bundesrat

02.06.2017
  • Bundesrat sieht Beschneidung von Landeskompetenzen tatenlos zu
  • Statt eines Stopps des verfassungswidrigen Gesetzesvorhabens plädiert das Land Hessen nur für Detailänderungen
  • Bundestag und Bundesrat müssen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern endlich ernst nehmen und den Gesetzesentwurf stoppen

WIESBADEN – Anlässlich der Beratungen des Bundesrates zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz erklärte die Abgeordnete der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Die Freien Demokraten begrüßen die im Bundesrat wegen seiner zahlreichen Mängel geäußerte Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Allerdings sind wir fassungslos darüber, dass sich der Bundesrat – auch mit den Stimmen aus Hessen – bewusst dagegen entschieden hat, die von den Ausschüssen des Bundesrates geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken in seine Stellungnahme mit aufzunehmen. Der Bundesrat und die Hessische Landesregierung sehen einem Verfassungsbruch des Justizministers Maas tatenlos zu.“

Beer weiter:

„Es ist mehr als bedenklich, dass der Bundesrat die formelle Verfassungswidrigkeit des NetzDG nicht einmal thematisiert. Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Beschwerdemanagement gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten. Der Schutz des Kommunikationsprozesses ist Aufgabe der Länder. Bundestag und Bundesrat müssen das Grundgesetz ernst nehmen und dürfen die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nicht mit Füßen treten, offenbar, um einem nach jahrelanger Untätigkeit vorgelegten vermurksten Gesetzentwurf des Justizministers Maas noch vor der Sommerpause durch das Parlament zu helfen. Ein solches Vorgehen ist eines föderalen Rechtsstaats unwürdig.“