Beratung des Bundesrats zum NetzDG

31.05.2017
  • Der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für das Netzwerkdurchsetzungsgesetz
  • Die Landesregierung muss das NetzDG im Bundesrat ablehnen
  • Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten können durch Landesmedienanstalten und Strafverfolgungsbehörden effektiv bekämpft werden

Anlässlich der Beratungen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG am Freitag im Bundesrat und der heutigen Einbringung eines entsprechenden Dringlichen Antrags erklärte die Abgeordnete der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Wir fordern die Landesregierung auf, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Bundesrat abzulehnen. Denn der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz für ein Beschwerdemanagement gegen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten. Der Schutz des Kommunikationsprozesses ist Sache der Länder. Trotz massiver Kritik aus Politik und Wirtschaft versucht Justizminister Heiko Maas das NetzDG noch vor der Bundestagswahl durchzupeitschen. Dabei enthält der Gesetzesentwurf gravierende Verstöße gegen die Meinungsäußerungsfreiheit und rechtsstaatliche Grundsätze. So will der Justizminister die Kontrolle über Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten in die Hände der Betreiber sozialer Netzwerke legen. Dabei ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit eine originär staatliche Aufgabe, die nicht auf private Anbieter abgewälzt werden darf. Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten in sozialen Netzwerken müssen bekämpft werden, aber im Rahmen unseres Rechtsstaates. Daher sollten die Landesmedienanstalten und die Strafverfolgungsbehörden in Hessen so ausgestattet werden, dass sie Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten effektiv bekämpfen können.“

Den Dringlichen Antrag der FDP-Fraktion zum Thema finden Sie hier.