Beihilfeverordnung

29.06.2012

BLECHSCHMIDT/BAUER: Hoher Standard bei Beihilfeversorgung für unsere Beamten bleibt uneingeschränkt erhalten – Kürzungsforderungen der Opposition wird nicht entsprochen

„Die hessischen Beamtinnen und Beamten werden auch künftig eine über dem Durchschnitt der anderen Bundesländer und des Bundes liegende Beihilfeversorgung erhalten. Überlegungen für eine Änderung sind vom Tisch“, so der Innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander BAUER, im Hessischen Landtag. Dr. Frank BLECHSCHMIDT, tarifpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion ergänzte: „Trotz der extrem angespannten Haushaltssituation haben wir uns entschieden, klare Prioritäten für unsere Beamten zu setzen. Der hohe Standard bei der hessischen Beihilfeversorgung bleibt damit uneingeschränkt erhalten.“

Weiter erklärten Bauer und Blechschmidt übereinstimmend: „Den aktuellen Forderungen der GRÜNEN nach Kürzungen werden wir nicht entsprechen.“

„Weder wird die Abrechnungsfähigkeit der Unterkunft in einem Zweibettzimmer, noch die Beihilfe für Chefarztbehandlung wegfallen, wie es die GRÜNEN verlangen“, so Bauer. „Wir wissen, dass die Beamtenschaft in den letzten Jahren Einschnitte verschiedenster Art hat hinnehmen müssen. Im Gegenzug wurden den Beamtinnen und Beamten immer überdurchschnittliche Beihilfeleistungen in Aussicht gestellt“, begründete Dr. Blechschmidt die Entscheidung.

„Deshalb wird es mit uns keine Änderung geben“, waren sich die beiden Koalitionspolitiker einig.