Beamtenbesoldung

13.09.2011

WAGNER und RENTSCH: „Wir haben die Ergebnisse der Anhörung zur Beamtenbesoldung ernst genommen“ – „360 Euro Einmalzahlung sind eine verdiente Anerkennung für die unteren und mittleren Einkommensgruppen der Beamten“

Im Rahmen einer Pressekonferenz stellten heute die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU und FDP, Christean WAGNER und Florian RENTSCH, einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen vor. Wagner und Rentsch stellten fest, dass die für die Angestellten im Tarifvertrag vorgesehene Einkommenssteigerung auch für die Beamten übernommen werde. „Dies bedeutet für die Beamten eine Steigerung des Einkommens um 1,5 Prozent im Jahr 2011 und um weitere 2,6 Prozent im Jahr 2012“, erläuterten Wagner und Rentsch.

Darüber hinaus erklärten die beiden Fraktionsvorsitzenden, dass sie als Ergebnis der Anhörung mit einem Änderungsantrag dafür Sorge tragen würden, dass die unteren und mittleren Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 eine Einmalzahlung von jeweils 360 Euro und Anwärter eine Einmalzahlung von jeweils 120 Euro erhielten. „Wir haben die Ergebnisse der Anhörung ernst genommen und deshalb eine entsprechende Korrektur auf den Weg gebracht. Gerade für die unteren Besoldungsstufen bewirkt diese Einmalzahlung noch in diesem Jahr eine spürbare Zusatzleistung. Diese soziale Komponente bedeutet eine zusätzliche Haushaltsbelastung in Höhe von 10 Millionen Euro“, sagte Wagner.

„Dies noch einzubringen, war uns wichtig. Es war ein besonderes Anliegen beider Fraktionen, hier nachzubessern. Die Beamten sind Stützpfeiler unserer Verwaltung. Ihr täglicher Einsatz verdient unserer Auffassung nach besondere Anerkennung“, so Rentsch.
Wagner und Rentsch betonten, dass es aufgrund dieser Änderung hinnehmbar sei, dass die Beamten jeweils erst sechs Monate später, nämlich zum 1. Oktober 2011 und zum 1. Oktober 2012, in den Genuss der Besoldungserhöhung kommen würden. Angesichts der unterschiedlichen Nettobezüge von Beamten und Angestellten erscheine eine spätere Umsetzung der Besoldungserhöhung bei den Beamten vertretbar.

„Über 40 Prozent der Gesamtausgaben des Landes gehen in den Personaletat. Dieser ist damit mit 8 Milliarden Euro der größte Titel des Landeshaushaltes. Vor dem Hintergrund der zukünftigen demografischen Entwicklung und der damit weiter ansteigenden Ausgaben für die Versorgungs- und Beihilfeempfänger stellen die zusätzlichen Leistungen in Höhe von rund 10 Millionen Euro eine haushaltspolitisch noch vertretbare Größenordnung dar“, sagte Rentsch.

„Trotz aller wünschenswerten Einkommenssteigerungen für die Beschäftigten im Landesdienst dürfen wir die Entscheidung der hessischen Bürgerinnen und Bürger für die Schuldenbremse nicht ignorieren. Oberstes Ziel unserer Politik bleibt auch in Zukunft die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte. Weitergehende Forderungen sind vor dem Hintergrund einer generationengerechten und zukunftsfesten Finanzpolitik nicht umsetzbar“, so Wagner.

Download des Änderungsantrags im PDF-Format.