Beamtenbesoldung

06.10.2011

BLECHSCHMIDT: SPD verwirrt mit Falschmeldungen hessische Beamte – FDP-Fraktion fordert von SPD Klarstellung bei dritter Lesung
„Mit Falschmeldungen, die der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Günter Rudolph verbreitet, verwirren die Sozialdemokraten die hessischen Beamtinnen und Beamten.“

Weiter erklärte Dr. Blechschmidt vor der dritten Lesung im Hessischen Landtag für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen:

„Schon in der Landtagsdebatte am Dienstag war für jeden ersichtlich, dass es zu keiner Streichung der Sachleistungsbeihilfe kommt. Wider besseres Wissens fordert die SPD eine Korrektur.

Wir fordern die SPD-Fraktion auf, heute im Rahmen der dritten Lesung ihre falschen Aussagen zurückzunehmen.

Wahr ist: Der hessische Innenminister hat in der Plenardebatte am Dienstag dieser Woche klar gemacht: Beihilfeberechtigte, die am 31.12.2011 einen Anspruch auf Sachleistungsbeihilfe haben, bleiben durch einen Bestandsschutz unangetastet. Hessen ist damit das letzte Bundesland, in dem eine Sachleistungsbeihilfe noch gewährt wird.

Wahr ist zudem: Bei der geplanten Änderung der Beihilfe verzichtet Hessen auf Verschlechterungen, die der Bund und andere Bundesländer eingeführt haben. So wird in Hessen weder eine Praxisgebühr für Beamte eingeführt, noch kommt eine Kostendämpfungspauschale zum Tragen.

Auch hat die neue Beihilfeverordnung viele Vorteile für Beamtinnen und Beamte. Das wird auch von Gewerkschaftsvertretern nicht bestritten. Diese sagen: Indem vom familienbezogenen auf den personenbezogenen Bemessungssatz umgestellt werde, komme es in einigen Fällen im Vergleich zur bisherigen Regelung zu einer Besserstellung.

Schließlich bringt die geplante Änderung der Beihilfe in Hessen u.a. folgende Vorteile:

– Die Wartezeit für Beihilfe auf Zahnersatz entfällt künftig
– Die Hilfsmittel für Sehhilfen steigen künftig erheblich: bis 200€ pro Glas/Linse je Kalenderjahr ist behilfefähig (Personen bis 18 Jahre); bis 100€ pro Glas/Linse je Kalenderjahr ist beihilfefähig (Personen ab 18 Jahre)
– Hospizaufenthalte sind künftig beihilfefähig
– Komplextherapien sind künftig beihilfefähig
– Bei Heilkuren sind künftig Fahrtkosten in einer pauschalierten Höhe von 100€ beihilfefähig
– Sanatoriumsaufenthalt: Beihilfefähigkeit für Begleitpersonen auch von nicht schwerbehinderten Menschen; Fahrtkosten in Höhe von 100€ beihilfefähig.“