Beamtenbesoldung

03.07.2014

RENTSCH: Besoldungspläne der schwarz-grünen Koalition brechen wie ein Kartenhaus zusammen – Überforderte Landesregierung glänzt durch Schweigen

„Die schwarz-grüne Landesregierung hat in letzter Zeit schubkarrenweise Gründe geliefert bekommen, ihre Pläne bezüglich des öffentlichen Dienstes in Hessen zu überdenken: In dieser Woche hat das Verfassungsgericht in Nordrhein-Westfalen klargestellt, dass bei allen notwendigen Sparbemühungen eine angemessene Alimentation gewährleistet bleiben muss und auch Beamte an einer positiven Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse teilhaben müssen. Und schon Anfang des Jahres hatte das Verwaltungsgericht Koblenz durchblicken lassen, dass es die Deckelung der Besoldungssteigerungen für mehrere Jahre pauschal auf 1 % in Rheinland-Pfalz für verfassungswidrig hält und hat diese Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt. Genug Anlass für die Landesregierung also, ihre entsprechenden Ideen für Hessen einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Und was tut die Landesregierung? Sie schweigt sich aus und versteckt sich nach dem Motto ‚Halte ich mir die Augen zu, kann mich keiner sehen‘“, so Florian RENTSCH, Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

„Bereits mehrfach ist die Landesregierung in den letzten Wochen den Fragen der Opposition ausgewichen, wie sie ihre Pläne aus dem Koalitionsvertrag umsetzen will (siehe Drucksachen im Anhang). Es ist für uns auch offenkundig, weshalb: Die Besoldungsnullrunde für 2015 und die Deckelung der Besoldungssteigerung auf ein Prozent in den darauffolgenden Jahren, die Einführung der 41-Stunden-Woche und der zeitgleiche Abbau von 1.800 Stellen, die Stellengarantie im Bereich der Lehrer und Polizisten: Man muss kein Mathematikgenie sein, um zu erkennen, dass das alles denklogisch nicht zusammenpasst – von der Verfassungswidrigkeit pauschaler Kürzungen ganz zu schweigen.

Auch die Landesregierung hat das wohl mittlerweile erkannt. Anders ist ihr Umgang mit den rechtlichen Entwicklungen und das Ausweichen auf unangenehme Fragen der Opposition, das in dieser krassen Art und Weise fast schon eine Missachtung des parlamentarischen Fragerechts darstellt, nicht zu deuten.

Den unbedingten Willen, die Schuldenbremse einzuhalten, teilt die FDP-Fraktion ausdrücklich – verfassungswidrige Sonderopfer sind jedoch absolut inakzeptabel und können nicht der Weg sein, den Haushalt zu sanieren.“

Die erwähnten Drucksachen finden Sie hier: 19/40, 19/150, 19/357