Beamtenbesoldung

  • FDP-Fraktion trägt überfällige Abkehr von verfassungswidriger Besoldungspolitik von Schwarz-Grün mit
  • Unzulänglichkeiten der Landesregierung hinterlassen faden Beigeschmack

Anlässlich der zweiten Lesung zur Änderung des Hessischen Besoldungsgesetzes, in dem Besoldungserhöhungen für die Jahre 2017 und 2018 von
4,2 Prozent geregelt werden, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH : „Wir sind froh und erleichtert, dass die schwarz-grüne Koalition gegenüber ihrem Koalitionsvertrag eine 180-Grad-Wende vollzogen und ihren verfassungswidrigen Pfad eines dauerhaften Sonderopfers der Beamtinnen und Beamten in Hessen verlassen hat. Die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten trägt die FDP-Fraktion ausdrücklich mit, weil es vor dem Hintergrund der starken Belastungen für die öffentliche Verwaltung beispielsweise in Folge der Flüchtlingskrise, der Rekordsteuereinnahmen und für die Sicherstellung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes schlicht nicht vertretbar ist, alleine die Beamten von der allgemeinen Lohnentwicklung abzukoppeln. Eben vor diesem Hintergrund hätten wir auch erwartet, dass CDU und Grüne das Tarifergebnis auch zeitgleich auf die Landesbeamten übertragen. Hierzu konnte sich die Koalition bedauerlicherweise nicht durchringen.“

Greilich weiter:

„Reichlich peinlich ist es, dass sich die Landesregierung erst mit großem Bahnhof für die Einführung der so genannten Freifahrtsregelung, mit der alle Landesbeamten ab Januar 2018 kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren dürfen, selbst abfeiert, um dann in der Gesetzesanhörung festzustellen, dass sie die hierfür notwendige gesetzliche Regelung vergessen hat. Beinahe wäre dieser „Freifahrtschein“ ein teures Geschenk geworden – die Aufwendungen hätten nämlich von der Besoldung der Landesbeamten nach geltender Rechtslage abgezogen werden müssen. Dass der Innenminister im Ausschuss nur äußerst unzureichend erklären konnte, wie denn die Übernahme des eigentlich durch die Beamten zu versteuernden Vorteils im Detail funktioniert, tut sein übriges für ein recht unprofessionelles Bild. Komplettiert wird das durch die Gleichgültigkeit gegenüber den kommunalen Beamten, welche die Landesregierung in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden eventuell auch mit in die Vereinbarung mit den Verkehrsunternehmen hätte einbinden können, jedoch nicht einmal Gespräche in diese Richtung geführt hat. So haben die richtigen und überfälligen Änderungen durchaus einen faden Beigeschmack.“