Beamtenbesoldung

Anlässlich der heutigen Plenardebatte über das Besoldungsanpassungsgesetzes, durch das die Übernahme des Tarifabschlusses für die Landesbediensteten  auf die Landesbeamten übertragen werden soll, erklärte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wolfgang GREILICH: „Mit der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Landesbeamten beendet die Landesregierung ein in Teilen unwürdiges Schauspiel, bei dem mit aller Gewalt versucht wurde, sich mit verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Mitteln auf dem Rücken der Landesbeamten politisch zu profilieren. Der Vorwurf war dabei nie, dass die Landesregierung Ausgabendisziplin zeigen will. Alleine die Mittel, die sie gewählt hat, nämlich die Nullrunde 2015 sowie die Deckelung auf ein Prozent Erhöhung in den Folgejahren und die Kürzungen bei der Beihilfe, waren im Paket nicht nur ein überzogenes Sonderopfer, sondern haben die Landesbeamten dauerhaft vollständig von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Angesichts dieser Tatsachen waren die Klagen der Gewerkschaften aus unserer Sicht nicht nur rechtlich absolut nachvollziehbar, sondern überdies auch notwendig, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes und die Gewinnung von neuen Fachkräften für die Zukunft zu sichern.“

Weiter erklärte Greilich:

„Dass die Landesregierung – nach jahrelangem Streit – nunmehr zu der Erkenntnis gelangt ist, diesen Weg nicht mehr zu verfolgen und damit die Festlegungen des eigenen Koalitionsvertrages über den Haufen zu werfen, ist erst einmal gut, hat allerdings einen äußerst faden Beigeschmack: Die für die Jahre 2015 und 2016 rechnerische Besoldungserhöhung von 0,5 Prozent bleibt bestehen und hat nicht nur für Unruhe in den Amtsstuben zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst gesorgt; es hat auch viel Vertrauen zerstört und war alles andere als ein Akt der Wertschätzung gegenüber denjenigen, die zu einem großen Teil gerade in der Flüchtlingskrise große Mehrbelastungen abfedern mussten.

Dass die Motive dieser Entscheidung überdies rein wahltaktischer Natur und der Angst von Schwarz-Grün vor den bevorstehenden Wahlen geschuldet sind, sorgt neben dem faden Beigeschmack für einen bitteren Abgang, den die Landesbeamten sicherlich – trotz des nunmehr vorgelegten Gesetzes – nicht vergessen werden.“