Beamtenbesoldung

30.04.2015

HAHN: Einsparungen im Landeshaushalt weiterhin notwendig, aber nicht durch verfassungswidrige Sonderopfer

„Es besteht nach wie vor kein Zweifel, dass es mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenbremse auch weitere Einsparbemühungen den Landeshaushalt betreffend geben muss. Wir dürfen kommenden Generationen keinen Schuldenberg hinterlassen, den sie realistischerweise kaum noch abtragen können. Eine ehrliche Sicht auf die Sache zeigt, dass auch der öffentliche Dienst dabei nicht ausgespart werden kann. Wir Freie Demokraten haben in der vergangenen Legislaturperiode in den von uns geführten Häusern – beispielsweise bei der Reform der Straßenbauverwaltung, der Gerichtsorganisation und der Schulverwaltung – die unbedingt notwendigen, strukturellen Einsparungen auf den Weg gebracht. Was jedoch die schwarz-grüne Koalition mit ihren Besoldungsplänen und der Beihilfekürzung im Paket tut, um den Landeshaushalt zu sanieren, ist nicht weniger als ein verfassungswidriges Sonderopfer, weil es die Beamten über Jahre von der gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung vollständig und pauschal abkoppelt. Ein solches – vermeintliches – Sparen mit dem Rasenmäher, statt intelligent an die Strukturen heranzugehen und so den Landeshaushalt zu entlasten, können wir Freie Demokraten nicht mittragen“, so der haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jörg-Uwe HAHN.

Weiter erklärte Hahn:

„Auf der anderen Seite sollte auch die SPD als Oppositionsfraktion in der Argumentation sowohl den Beamtinnen und Beamten als auch dem Steuerzahler gegenüber redlich bleiben und den Bedarf nach weiteren Einsparungen anerkennen. Mit ihrem Antrag, den Tarifabschluss der Landesbeschäftigten einfach auf die Beamten zu übertragen, machen es sich die Sozialdemokraten zu einfach und versprechen das Blaue vom Himmel, obwohl sie genau wissen, dass die damit verbundenen Mehrausgaben im Landeshaushalt – zumindest ohne echte strukturelle Neuordnungen – ohnehin nicht darstellbar wären.“