Bannwald

05.06.2014

LENDERS: Unkonkrete Kriterien zu Bannwald stellen Eingriff in Eigentumsrechte dar – Bedenken von Waldbesitzern und Bauern werden völlig außen vor gelassen

„Nach nur einem Jahr passt Schwarz-Grün das Waldgesetz erneut an, um auf diese Weise durch die Hintertür eine Verhinderungspolitik für künftige Infrastruktur-Projekte zu betreiben. Denn der Schutz des Bannwaldes wird – wenn das Gesetz so verabschiedet wird – künftig erheblich verschärft werden. Durch eben diese Verschärfung sowie die schwammigen Kriterien kann künftig ein beliebiger Wald zu Bannwald erklärt werden. So kann dieses Instrument nach dem aktuellen Gesetzesentwurf künftig durch die Landesregierung nach eigenem Ermessen angewendet werden, ohne dass es einer Legitimierung durch die Erste Staatsgewalt, das Hessische Parlament, bedarf. Wir befürchten daher, dass über die Festlegung von Bannwald-Gebieten aktiv seitens der Grünen eine Politik der Verhinderung des Ausbau der Infrastruktur betrieben wird. Dass die CDU diesen Kurs offenbar unterstützt, zeigt, dass sie sich nicht für die Eigentumsrechte von Waldbesitzern interessieren. Eine weitere derartige Belastung von Landwirten und Waldbesitzern lehnen wir ab und sprechen uns gegen diese verkappte Verhinderungspolitik von Schwarz-Grün aus“, so Jürgen LENDERS, umweltpolitischer Sprecher und stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Lenders weiter:

„Bannwald kann nur dann aufgehoben werden, wenn „erhebliche überörtliche“ Interessen überwiegen. Eben diese Bestimmung schränkt die hessischen Kommunen in ihren Handlungsmöglichkeiten enorm ein. In der Praxis kann dies dazu führen, dass wichtige regionale Infrastrukturprojekte wie Verbesserungen im ÖPNV an genau dieser Maßgabe scheitern.“