Auswahlverfahren für den Hessischen Polizeidienst

Im Nachgang zu der Auseinandersetzung in der Wiesbadener Innenstadt Mitte Juni 2017, in deren Verlauf eine Person durch Messerstiche tödlich verletzt wurde und bei der ein Polizeianwärter, der wegen früherer Gewaltdelikte bereits polizeibekannt war, beteiligt gewesen sein soll, sind das Eignungsauswahlverfahren und die Einstellungskriterien bei der Hessischen Polizei in den Fokus geraten. Hierzu erklären die innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Nancy FAESER, sowie der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wolfgang GREILICH: „Der Innenminister hat schon schnell nach Bekanntwerden der folgenschweren Auseinandersetzung und des Umstands, dass hieran anscheinend ein Polizeianwärter beteiligt gewesen ist, der auf Grund der polizeilichen Vorerkenntnisse niemals hätte in den Polizeidienst aufgenommen werden dürfen, eindeutig erklärt, dass ein schwerer Fehler im Einstellungsverfahren passiert ist. Es ist aus unserer Sicht dringend notwendig, dass das Verfahren nunmehr intensiv überprüft wird und auch die bereits eingestellten Bewerber noch einmal unter die Lupe genommen worden sind. Denn die uns von Seiten des Ministeriums bereitgestellten weiterführenden Informationen zum Ablauf von Neueinstellungen in den Polizeidienst zeigen ganz klar, dass das bisherige System höchst fehleranfällig ist. Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise für uns nach wie vor, weshalb es keine klare Regelung für die Bewertenden im Auswahlverfahren gibt und welche polizeilichen Vorerkenntnisse über die Bewerber zu einem Verfahrensausschluss führen.

Wir haben daher gemeinsam einen Fragenkatalog zusammengestellt, der in der nächsten Sitzung des Innenausschusses von der Landesregierung beantwortet werden soll. Abgesehen von der Frage nach der Bewertung von strafrechtlichen Erkenntnissen im Einstellungsverfahren wollen wir wissen, welche konkreten Ergebnisse die Überprüfung der insgesamt 22 weiteren Bewerber, zu denen polizeiliche Erkenntnisse bzw. Einträge vorliegen, ergeben hat. Des Weiteren ist für uns besonders wichtig, welche Änderungen es hinsichtlich der Einstellungskriterien in den vergangenen Jahren gegeben hat. Es wäre fatal, wenn eine Absenkung der Anforderungen dazu geführt hätte, dass für den Polizeiberuf ungeeignete Bewerber „durchgewunken“ werden, um die Neueinstellungsquoten zu erreichen.

Das bisherige Einstellungsverfahren ist jedenfalls nicht geeignet, solche erheblichen Fehlentscheidungen wie die nunmehr bekannt gewordenen Fälle sicher auszuschließen. Wir werden genau im Auge behalten, dass die Landesregierung diese Fehler schnellstmöglich und konsequent behebt und vollständige Transparenz hierüber herstellt, um das angekratzte Vertrauen in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Hierfür ist insbesondere dringend erforderlich, dass die Einstellungsbehörde mit ausreichend  Personal ausgestattet wird. Die momentane Personaldecke des Auswahlzentrums ist für die Vielzahl an Bewerbungen zu gering. “