Ausbau Kinderbetreuung

14.12.2012

ROCK: Land investiert 117,5 Mio. € mehr in die Kinderbetreuung – effektive Anreize durch Qualitätspauschale

René ROCK, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, erklärte zur ersten Lesung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG): „Wer versucht das Kinderförderungsgesetz schlechtzureden, verschweigt, dass diese Landesregierung ab 2014 rund 117,5 Millionen Euro mehr in die Kinderbetreuung investiert. Die Gesamtsumme wird sich also ab dem Jahr 2014 auf 424,5 Millionen Euro belaufen. Es ist zudem offensichtlich, dass die von der Opposition geäußerte Kritik nur durch eine erschreckende Unkenntnis des Gesetzes erklärt werden kann. Für uns ist nämlich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Opposition im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz immer wieder von Zwang spricht. Die kindbezogene Förderung im Gesetz führt endlich dazu, dass keine leeren Plätze in den Einrichtungen gefördert werden: Denn das Geld folgt künftig den Kindern. Über diese kindbezogene Förderung werden 60 Prozent der Mittel vergeben.

Darüber hinaus werden durch die sogenannte Qualitätspauschale Anreize geschaffen, das pädagogische Konzept nach dem Bildungs- und Erziehungsplan auszurichten. Weiter wird es eine Pauschale geben, die Kindergärten fördert, deren Kinder aus Familien stammen, in denen nicht deutsch gesprochen wird oder die eine Übernahme der Kosten- und Teilnahmebeiträge durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe erhalten. Damit tragen wir dem besonderen Förderbedürfnis der Kinder in diesen Einrichtungen Rechnung.“

ROCK weiter:

„Entschieden weise ich die Vorwürfe der Opposition zurück, dass das Land die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionen im Hessischen Kinderförderungsgesetz nicht ausreichend geregelt hat. Im Gegenteil hat die schwarz-gelbe Koalition seine Förderung auf 2340 Euro pro Kind erhöht. Wir erwarten nun, dass die kommunalen Spitzenverbände die in der ‚Rahmenvereinbarung Integrationsplatz‘ getroffenen Vereinbarungen auf dem derzeit hohen Niveau weiterführen. Diese aktuell gültige Rahmenvereinbarung muss für den Bereich der Kinder unter drei Jahren angepasst werden. Zu behaupten, das Land habe hier zu wenig geregelt, ist schlicht und einfach unwahr.

Außerdem sei an dieser Stelle nochmals betont, dass die FDP auch weiterhin hinter der Umsetzung von Inklusion in Hessen und für eine qualitativ hochwertige Betreuung der hessischen Kinder steht.“