Ausbau Kinderbetreuung

04.12.2012

ROCK: Qualität steht im Vordergrund – Kinderförderungsgesetz schafft mehr Gestaltungsfreiheit und flexiblere Strukturen

René ROCK sozialpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion über das heute von den Fraktionen von CDU und FDP eingereichte Hessische Kinderförderungsgesetz Drs. 18/6733 (HessKiföG): „Der Sozialetat wird sich in dem kommenden Haushalt für die Jahre 2013 und 14 erneut erhöhen. Allein für das HessKiföG wird das Land ab 2014 jährlich 424,5 Mio. Euro investieren. Für den Zeitraum von 2014 bis 2018 bedeutet dies ein Gesamtvolumen von über 2 Milliarden Euro. Mit dem Kinderförderungsgesetz wird die bisherige Förderung vereinfacht sowie flexibler und bedarfsgerechter ausgestaltet. Das HessKiföG schafft mehr Gestaltungsfreiheit für den Betrieb einer Tageseinrichtung in Hessen und erhöht dabei die Gestaltungsvielfalt der Träger.

Über das Hessische Kinderförderungsgesetz erhalten die Einrichtung 60 Prozent der Mittel über eine sogenannte Grundpauschale, die sich nach Alter und Betreuungsumfang der Kinder richtet. Weitere Paulschalen sind die Kleinkita-Förderung sowie eine Pauschale zur Förderung von Kindern mit Behinderung. Durch das Hessische Kinderförderungsgesetz wird die Qualität der bereits in hessischen Kindertageseinrichtungen eingeführten Rahmenbedingungen aufrecht erhalten. Darüber hinaus werden die Anhörungsrechte des Elternbeirates gestärkt, der zukünftig bei allen pädagogischen sowie organisatorischen Fragen, wie beispielsweise Öffnungszeiten, Aufnahmekriterien und Beitragsgestaltung, ein Anhörungsrecht erhalten.“

Weiter erklärte Rock:

„Es ist von großer Bedeutung, dass wir eine hochwertige Kinderbetreuung in Hessen anbieten. Zugleich wird es zunehmend wichtiger, bei rückgehender Zahl von Kindern auch die Strukturen zu flexibilisieren, um auch weiterhin die Qualität zu sichern. Daher ist es notwendig, die bisher gruppenbezogene Förderung in eine kindbezogene zu ändern. So wird sichergestellt, dass die Förderung dort ankommt, wo die Kinder tatsächlich betreut werden und keine leeren Plätze gefördert werden. Um dem drohenden Fachkräftemangel im Bereich der Erzieher entgegenzuwirken haben, wir den Fachkräftekatalog auch für andere qualifizierte Berufsgruppen geöffnet.

Ziel ist es zudem, dass der Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren fester in die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen verankert wird. Wenn eine Tageseinrichtung ihre Kinder nach dem Bildungs- und Erziehungsplan fördert und bereits Fachkräfte an einer Weiterbildung teilgenommen haben, erhält sie eine zusätzliche Qualitätspauschale. So setzten wir Anreize, die frühkindliche Bildung in den Einrichtungen auszubauen und fördern die Einrichtungen, die bereits hier tätig sind. Zusätzlich zum Bildungs- und Erziehungsplan haben wir mit der qualifizierten Schulvorbereitung eine weitere Grundlage für eine hervorragende frühkindliche Förderung der hessischen Kinder.“