Ausbau des Frankfurter Flughafens

25.03.2010

„Die Landesregierung hat bereits in der Landtagsdebatte im Dezember 2009 den im Landtag vertretenen Fraktionen die Gründe für eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorgetragen“, so Stefan Müller, verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Müller sagte weiter:
„Die Entscheidung, Revision gegen das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) einzulegen, richtet sich nicht gegen das Nachtflugverbot, sondern soll rechtliche Klarheit erreichen. Der VGH hat mit seinem Urteil zu einem planungsrechtlichen Sachverhalt eine Position eingenommen, die den Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde auch bei zukünftiger Infrastrukturentscheidung nicht unerheblich einschränkt. Darüber hinaus ist der VGH von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen. Der VGH selbst hat aus diesem Grund in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich die Revision zugelassen. Eine abschließende Klärung durch das höchste Verwaltungsgericht liegt auch im Interesse der Anwohner, die sehr wohl einen Anspruch auf eine rechtssichere Nachtregelung haben.“