Aufhebung des Haftbefehls gegen Terrorverdächtigen

25.02.2016

Anlässlich der Berichterstattung über die Aufhebung eines Haftbefehls gegen einen Terrorverdächtigen, dem die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vorgeworfen wird, durch das Landgericht Frankfurt, erklärte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian RENTSCH: „Wir fordern von Justizministerin Kühne-Hörmann schnelle Aufklärung und weitere Informationen zu diesem Fall, da aus unserer Sicht die beschriebene hohe Auslastung des Gerichts angesichts der Schwere des Tatvorwurfs nicht das entscheidende Kriterium für die Aufhebung eines Haftbefehls sein darf. Darüber hinaus ist es äußerst beunruhigend, dass dem Vernehmen nach auf das Gericht dutzende weitere Verfahren zukommen, die bei Auslastung der Kammer dann absehbar über beträchtliche Dauer ebenfalls nicht terminiert werden können.  Wir sehen die Ministerin in der Pflicht, das Parlament und die Öffentlichkeit schnellstmöglich über die genauen Hintergründe zu informieren und haben aus diesem Grund heute einen entsprechenden Dringlichen Berichtsantrag eingebracht. So wollen wir unter anderem wissen, aus welchen Gründen bis zum heutigen Tag das Hauptsacheverfahren noch nicht eröffnet wurde, in wie vielen gleichgelagerten Fällen Haftbefehle wegen überlanger Dauer zwischen Anklageerhebung und Hauptverhandlung aufgehoben werden mussten und wie die Landesregierung sicherstellen möchte, dass insbesondere von Angeklagten, denen staatsgefährdende Straftaten vorgeworfen werden, keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, wenn sie auf freien Fuß gesetzt werden.“

Weiter erklärte Rentsch:

„Bereits auf Grundlage der bisherigen Kenntnislage wirft dieser Fall kein gutes Licht auf den Zustand der Justiz unter Schwarz-Grün. Es ist den Bürgern jedenfalls schwer zu vermitteln, warum einerseits aus Gründen der Terrorgefahr die Sicherheitsvorkehrungen in Hessen erhöht werden und andererseits Terrorverdächtige auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Justiz keine Kapazitäten mehr hat, um gegen diese zügig und rechtstaatlich beanstandungsfrei das Verfahren zu betreiben. Dies kann ein echter negativer Faktor für die innere Sicherheit in Hessen werden. Umso erstaunlicher ist es, dass es weder die Ministerin in der vergangenen Woche noch der Staatssekretär am gestrigen Tage in den zuständigen Ausschüssen des Landtags für erforderlich gehalten haben, das Parlament über den Sachverhalt zu informieren. Dies passt allerdings zu der Salamitaktik in der Informationspolitik dieser Landesregierung, die wir leider auch schon aus dem Innenministerium in den vergangenen Monaten kennenlernen mussten.“

Den Dringlichen Berichtsantrag der FDP-Fraktion zum Download als PDF-Datei finden Sie hier.