Aufarbeitung der strafrechtlichen Verfolgung Homosexueller

26.09.2012

DR. BLECHSCHMIDT: Einstimmige Entschuldigung ist kraftvolles Zeichen gegen die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller

„Mit seinem heutigen Beschluss setzt der Hessische Landtag mit einer Entschuldigung gegenüber den Opfern für die erfolgte strafrechtliche Verfolgung ein deutliches Zeichen gegen die Diskriminierung und strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen“, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank BLECHSCHMIDT.

Blechschmidt, der auch dem Rechts- und Integrationsausschuss vorsitzt, erklärte weiter:

„Besonders begrüßenswert ist, dass es auf der Basis des Antrags der Regierungsfraktionen gelungen ist, zu einem einstimmigen Beschluss aller im Landtag vertretenen Fraktionen zu finden. Es ist aus heutiger Sicht schlechthin nicht mehr verständlich, dass der von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 des Strafgesetzbuches noch bis 1969 unverändert zur Anwendung kam, und auch danach noch Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR für ihre sexuelle Orientierung strafrechtlich verfolgt worden sind, bis dieses unrühmliche Kapitel des deutschen Strafrechts mit der Abschaffung des Paragrafen im Jahre 1994 beendet wurde.“

„Angesichts der Tatsache, dass in anderen Ländern noch immer Menschen aufgrund ihrer Homosexualität strafrechtliche Verfolgung, ja sogar um Leib und Leben fürchten müssen, setzt der Landtag hier geschlossen ein kraftvolles Signal für die Freiheit eines jeden Menschen, sein Leben nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu dürfen“, so Blechschmidt.