Asylpolitik/ Residenzpflicht

20.11.2012

GREILICH: Abschaffung der Residenzpflicht bringt entscheidende Verbesserungen für Asylbewerber – Mehr Menschlichkeit, weniger Bürokratie

„Mit der am Freitag im Kabinett beschlossenen Abschaffung der Residenzpflicht innerhalb Hessens wird eine alte liberale Forderung umgesetzt und ein großer Schritt hin zu weniger Bürokratie und mehr Menschlichkeit getan. Dies begrüße ich ausdrücklich. Bei allem Verständnis für die Beweggründe, die bislang in Verteidigung der Residenzpflicht angeführt wurden, stellt diese Entscheidung speziell für junge Asylbewerberinnen und -bewerber eine entscheidende Verbesserung dar“, erklärte der Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Hessen, Wolfgang GREILICH.

Greilich, der auch innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist, sagte weiter:

„Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, wenn ein junger Mensch, der sich beispielsweise in einem Fußballverein engagiert, nur mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung in den Nachbarkreis zu einem Auswärtsspiel mitfahren kann, oder sich strafbar macht. In vielen Ländern ist die Residenzpflicht auch bereits auf das gesamte Landesgebiet ausgeweitet worden, ohne dass wesentliche, negative Auswirkungen bekannt geworden wären.“

Zugleich sinke durch die künftig wegfallende Verfahrensbelastung auch der allgemeine bürokratische Aufwand für die Kommunen. „Das Recht auf Asyl vor politischer Verfolgung ist in unserer freiheitlichen Gesellschaft ein entscheidendes Menschenrecht. Dass wir Menschen Schutz vor staatlicher Verfolgung und Repression gewähren, ist selbstverständlich. Genauso selbstverständlich ist es für uns Liberale deshalb, dass wir Menschen, die absehbar länger bei uns leben, auch Teilhabe durch Integration ermöglichen wollen, anstatt sie durch hohe bürokratische Hürden auszuschließen“, so Greilich.

„Das schließt auch nicht aus, dass Menschen, die als Gäste auf Zeit kommen, im Einzelfall auch auf Dauer bleiben und sich integrieren können. Es besteht aber trotz allem noch immer ein grundsätzlicher Unterschied zwischen einer per Definition nur vorübergehenden Asylsituation aus humanitären Gründen und einer dauerhaften Einwanderung nach Deutschland“, stellte Greilich fest.