Architekten- und Stadtplanergesetz

12.12.2012

LENDERS: Qualität bei der Architekten- und Stadtplanerausbildung sichern

„Die hessischen Architekten und Stadtplaner sind hervorragend ausgebildet und leisten zweifellos eine ausgezeichnete Arbeit. Architektur und Stadtplanung prägen maßgeblich das Erscheinungsbild unserer Städte und Gemeinden und haben daher als Kulturgut einen unschätzbaren Wert. Auf diese Weise prägt der Berufsstand der Architekten und Stadtplaner durch beispielsweise die Gestaltung von Bauwerken maßgeblich die Lebens- und Wohnqualität in unserem Lebensumfeld. Darüber hinaus gibt es aktuell eine Reihe neuer Herausforderungen, denen sich Architektur und Städteplanung stellen muss. Eine der vorrangigen Aufgaben wird darin bestehen, mit den fortschreitenden Möglichkeiten energieeffizienten Bauens Schritt zu halten und neue Kompetenzen in bewährtes Know-how zu integrieren“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Die Verlängerung des erfolgreichen Architekten- und Stadtplanergesetzes erfolgt mit einer notwendig gewordenen Anpassung bei der Ausbildungszeit. So wird künftig als Eintragungsvoraussetzung für das Berufsverzeichnis eine Mindestdauer von vier Jahren Vollzeitstudium vorausgesetzt. Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten entfallen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ergeben die Qualitätsanforderungen an die Ausbildung, dass eine solche längere Studiendauer für die wichtige Ausbildung erforderlich ist. Die Festschreibung der mindestens vierjährigen Studiendauer trägt insofern diesen Anforderungen an die Sicherung hoher Qualitätsstandards sowie der Praxis an den Hochschulen Rechnung.

Wir vollziehen mit dem Gesetz das, was ohnehin in der Realität abläuft. Außerdem folgen wir damit auch der Vorgehensweise in den anderen Bundesländern und den Mitgliedstaaten der EU. Gleichzeitig erleichtert die Verlängerung des Absolventen den Wechsel ins EU-Ausland mit der Möglichkeit der automatischen Anerkennung. Für diejenigen, die bereits mit dem Studium begonnen haben, gibt es großzügige Ausnahmeregelungen bis ins Jahr 2020.“