Architekten- und Stadtplanergesetz

09.11.2012

LENDERS: Qualität bei der Architekten- und Stadtplanerausbildung sichern

„Die Anhörung zum Architekten- und Stadtplanergesetz hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung von den Verbänden ohne Einschränkung geteilt wird“, so der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS.

Lenders weiter:

„Die Verlängerung des erfolgreichen Architekten- und Stadtplanergesetzes erfolgt mit einer notwendig gewordenen Anpassung bei der Ausbildungszeit. Hessen hatte als eines von wenigen Bundesländern eine Sonderregel geschaffen, die es ermöglicht hatte, die Berufsbezeichnung für Architekten und Stadtplaner bereits nach einer 3 jährigen Studienzeit zu vergeben. Diese Regel hat in der Realität so gut wie keine Anwendung gefunden, da die meisten Absolventen ohnehin vier Jahre studieren.

Deshalb wird künftig als Eintragungsvoraussetzung für das Berufsverzeichnis eine Mindestdauer von vier Jahren Vollzeitstudium vorausgesetzt. Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten entfallen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ergeben die Qualitätsanforderungen an die Ausbildung, dass eine solche längere Studiendauer für die wichtige Ausbildung erforderlich ist. Die Festschreibung der mindestens vierjährigen Studiendauer trägt insofern diesen Anforderungen an die Sicherung hoher Qualitätsstandards sowie der Praxis an den Hochschulen Rechnung.

Wir vollziehen mit dem Gesetz das, was ohnehin in der Realität abläuft. Außerdem folgen wir damit auch der Vorgehensweise in den anderen Bundesländern und den Mitgliedstaaten der EU. Gleichzeitig erleichtert die Verlängerung des Absolventen den Wechsel ins EU-Ausland mit der Möglichkeit der automatischen Anerkennung. Für diejenigen, die bereits mit dem Studium begonnen haben, gibt es großzügige Ausnahmeregelungen bis ins Jahr 2020.“