Architekten- und Stadtplanergesetz

27.06.2012

DR. BÜGER: Qualität bei der Architekten- und Stadtplanerausbildung sichern
Das Architekten- und Stadtplanergesetz hat sich in seiner jetzigen Form grundsätzlich bewährt.

„Unsere Architekten und Stadtplaner in Hessen sind sehr gut ausgebildet und leisten zweifellos eine hervorragende Arbeit“, so der wissenschaftspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Matthias BÜGER.

Dr. Büger weiter:

„Die Verlängerung des erfolgreichen Architekten- und Stadtplanergesetzes erfolgt mit einer notwendig gewordenen Anpassung bei der Ausbildungszeit. Hessen hatte als eines von wenigen Bundesländern eine Sonderregel geschaffen, die es ermöglicht hatte, die Berufsbezeichnung für Architekten und Stadtplaner bereits nach einer dreijährigen Studienzeit zu vergeben. Diese Regel hat in der Realität jedoch so gut wie keine Anwendung gefunden, da die meisten Absolventen ohnehin vier Jahre studieren.

Deshalb gilt künftig eine Mindestdauer von vier Jahren Vollzeitstudium als Eintragungsvoraussetzung für das Berufsverzeichnis. Die bisherigen Ausnahmemöglichkeiten entfallen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ergeben die Qualitätsanforderungen an die Ausbildung, dass eine solche längere Studiendauer für die wichtige Ausbildung erforderlich ist. Die Festschreibung der mindestens vierjährigen Studiendauer trägt insofern diesen Anforderungen an die Sicherung hoher Qualitätsstandards sowie der Praxis an den Hochschulen Rechnung.

Somit setzen wir mit diesem Gesetz genau das um, was in der Praxis ohnehin Realität ist. Außerdem folgen wir damit auch der Vorgehensweise in den anderen Bundesländern und den Mitgliedstaaten der EU. Gleichzeitig erleichtert die Verlängerung der Studienzeit den Absolventen den Wechsel ins EU-Ausland mit der Möglichkeit der automatischen Anerkennung. Für all diejenigen, die bereits mit dem Studium begonnen haben, wird es großzügige Ausnahmeregelungen bis ins Jahr 2020 geben.“