Anti-Terror-Gesetze

03.06.2011

GREILICH: Evaluation der Anti-Terror-Gesetze notwendig Um eine evtl. gebotene Verlängerung der sog. Anti-
Terror-Gesetze sinnvoll und zielführend diskutieren zu können, brauchen wir Klarheit darüber, wie die einzelnen Normen bislang zum Einsatz gekommen sind, und was sie gebracht haben

Es sei vor allen Dingen nicht annähernd ausreichend, wenn von Seiten der Befugnisinhaber lediglich in allgemeinen Zügen die Bedeutung von Eingriffsrechten und deren genereller Nutzen für laufende Ermittlungsverfahren erklärt werde, so Greilich weiter. Es liege auf der Hand, dass der Staat naturgemäß die Absicht hegt, die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger möglichst effektiv und mit den besten verfügbaren Mitteln zu garantieren. „Dennoch ist es geboten, dass im Spannungsfeld zwischen den Rechten Unbescholtener und den Befugniswünschen der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, die in diese Rechte eingreifen wollen, nur das Notwendige gewährt wird. Nicht weniger, aber auch nicht mehr“, so der liberale Innenpolitiker, der auch stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist.

„Gemeinsam mit den Mitgliedern des Arbeitskreises Innenpolitik der Fraktion, Dr. Frank Blechschmidt und Helmut von Zech, habe ich daher beschlossen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu richten. Die darin gestellten Fragen werden für die Debatte hoffentlich Klarheit bringen, welche der gegenwärtig zur Verlängerung anstehenden rechtlichen Eingriffsbefugnisse von hessischen Sicherheitsbehörden überhaupt angewendet wurden und wo ihre Anwendung überhaupt Erfolge bei der Aufklärung oder Verhinderung schwerer Straftaten und terroristischer Umtriebe gezeigt hat“, so Greilich. Dies gelte selbstverständlich ebenso für Aktivitäten von Behörden des Bundes oder anderer Länder in Hessen im Zusammenspiel mit hessischen Sicherheitsbehörden.

Er gehe davon aus, dass der Innenminister getreu seinen bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes gemachten Äußerungen im Interesse einer raschen aber zugleich gründlichen Prüfung der relevanten Normen die Fragen zügig beantworten werde. „Sollte der Innenminister im Einzelfall die Beantwortung bestimmter Fragen aus Gründen der Sicherheit nicht im Rahmen einer Kleinen Anfrage als möglich erachten, so gehe ich davon aus, dass der Minister dem Innenausschuss des Landtags die entsprechenden Informationen nötigenfalls in vertraulicher Sitzung mitteilen wird“, so Greilich abschließend.