Anhörung zur Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe

12.10.2015
  • „Bürokratiemonster Fehlbelegungsabgabe“ trifft Mieter mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Notwendige Motivation, Investitionen in Immobilien zu tätigen, wird zerstört
  • FDP ist die einzige Fraktion, die noch gegen die Einführung kämpft

WIESBADEN – „Die Fehlbelegungsabgabe wurde im Jahr 2011 abgeschafft – und das aus gutem Grund. Sie ist ein Instrument aus den 70er Jahren. Die Fehlbelegungsabgabe trifft genau die falschen Menschen, nämlich die Mieter mit kleinen und mittleren Einkommen, die gerade mal etwas mehr verdienen. Sie sind es, die künftig diese Abgabe zahlen müssen. Leistung wird damit mal wieder bestraft. Die Anhörung vom heutigen Tage im Hessischen Landtag hat ergeben, dass sogar viele Kommunen arge Probleme mit der Einführung und Umsetzung haben.

Der Ertrag aus der Abgabe stand in keinem Verhältnis zu den Kosten für den Aufwand zur Erhebung: Sie ist ein Bürokratiemonster. Zudem haben die allermeisten Kommunen keine Kapazitäten, die Einkommensverhältnisse der Mieter regelmäßig und intensiv zu kontrollieren, sodass eine exakte Verfolgung und Einsicht in die Vermögensverhältnisse von Mietern ohnehin unterbleibt. Was spricht gegen das Konzept, das Angebot auszuweiten, indem man Investoren den Bau von Wohnungen schmackhaft macht? Vielmehr fällt der aktuellen Landesregierung und den anderen im Hessischen Landtag vertretenen Parteien lediglich das veraltete und restriktive Werkzeug der Fehlbelegungsabgabe ein“, erklärte der wohnungsbaupolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Jürgen LENDERS, anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zu den Gesetzesentwürfen für eine Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe.

Weiter erklärte Lenders:

„Für uns steht fest, dass weder die Fehlbelegungsabgabe noch die Ausweitung der Mietpreisbremse einen positiven Effekt haben. Beide Maßnahmen zerstören jegliche Motivation, Investitionen in Immobilien zu tätigen, da die notwendige Planungssicherheit für die Eigentümer der Immobilien fehlt. Eine weitere Folge dessen wird eine Zunahme von Wohnraumknappheit sein, die letztlich den eigentlich gewünschten Effekt ins Negative verkehren wird.

Angebot und Nachfrage regeln den Preis am Markt – so auch bei Mietwohnungen. Also nur wenn überhaupt genügend Wohnungen zur Vermietung vorhanden sind, wird das Ansteigen von Wohnungsmieten erst wirksam abgebremst. Jedoch wird es vielen Bauherren, Vermietern und Investoren beispielsweise durch die Einführung der Mietpreisbremse in Hessen wenig schmackhaft gemacht, zu investieren.

Durch die Fehlbelegungsabgabe wird die Miete für die Wohnung teurer, ohne dass überhaupt zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Der Mieter kann aber auch kaum ausziehen, da das Angebot vergleichbaren Wohnraums im Ballungsraum nur in geringem Maße vorhanden ist. Somit wird lediglich durch die Fehlbelegungsabgabe Wirtschaftskraft der Mieter abgeschöpft. Es kann aber vom Mieter kein Polster für einen Wegzug oder den Erwerb von Wohneigentum gebildet werden.

Letztlich verbleibt der Mieter in der gleichen Wohnung – aber er zahlt einfach mehr, ohne einen Gegenwert zu erhalten. Insofern sind die Freien Demokraten im Hessischen Landtag aus guten Gründen nach wie vor – als mittlerweile einzige Partei-  gegen die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe, weil sie nur an Symptomen herumdoktort, statt die Ursachen zu bekämpfen.“