Anhörung zum Verfassungsschutzgesetz

22.08.2013

GREILICH: Zahlreiche Kritikpunkte an Detailvorschriften belegen deutlichen Nachbesserungsbedarf für Oppositionsentwurf

„In der Anhörung zum Entwurf der Oppositions-SPD wurde an zahlreichen Stellen bemängelt, dass das Gesetz den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Normenklarheit nicht genügt. Daher besteht noch erheblicher Bedarf für intensive Beratungen und die SPD sollte überlegen, den handwerklich teilweise fragwürdigen Entwurf zurückzuziehen, um in der kommenden Legislaturperiode gemeinsam mit der Regierung aus CDU und FDP einen breiten Ansatz zu verfolgen“, erklärte der Vorsitzende der hessischen FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang GREILICH.

Weiter erklärte Greilich:

„Bei der Feststellung des erst seit heute vorliegenden Berichts des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag ist es gelungen, einstimmig und parteiübergreifend die Aufklärung voran zu bringen. Es ist bedauerlich, dass die hessische SPD der Versuchung erlegen ist, dieses wichtige Thema aus Gründen des Wahlkampfes in parteipolitischem Klein-Klein zu zerreden.

Angesichts der heutigen politischen Stellungnahme des DGB, die sich in keiner Weise mit dem Gesetzentwurf beschäftigte, hege ich die Befürchtung, dass auch mit der Diskussion über den Verfassungsschutz nur der Versuch unternommen werden soll, politisches Kapital aus den abscheulichen Verbrechen der NSU-Terrorzelle zu schlagen. Dies erachte ich angesichts der Bedeutung des Themas für die Menschen in diesem Land für weder sachgerecht noch zielführend. Wir brauchen keine interessengeleitete, aufgeheizte Debatte, sondern eine nüchterne Diskussion ohne Wahlkampfdruck und parteipolitisches Kalkül.“