Anhörung zum Landespolizeibeauftragten

04.11.2010

Wolfgang Greilich: Unabhängige Stelle nötig, SPD-Gesetzentwurf ungeeignet

„Der SPD-Gesetzentwurf zur Schaffung eines Landespolizeibeauftragten ist verfassungsrechtlich problematisch und nicht zur Problemlösung geeignet“, so Wolfgang Greilich, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Das habe die heutige Anhörung im Innenausschuss des Hessischen Landtags gezeigt. Verfassungsrechtlich problematisch sei der Gesetzentwurf insbesondere, weil die auf dem Grundgesetz fußende Regelung zum Wehrbeauftragten von der SPD einfach abgeschrieben wurde. Das verkenne aber die Tatsache, dass die Hessische Verfassung keine entsprechende Ermächtigung des Landtages enthält.

„Deshalb können zumindest nach Auffassung des Staatsrechtlers Prof. Feltes, die ich teile, ohne Verfassungsänderung keine über die Rechte des Landtages hinausgehenden Rechte eines Polizeibeauftragten geschaffen werden“, erklärte Greilich.

Weiter machte er deutlich: „Der SPD-Gesetzentwurf ist zudem nicht zur Problemlösung geeignet, weil er den Polizistinnen und Polizisten eine Diskretion in Aussicht stellt, die der SPD-Landespolizeibeauftragte nicht gewährleisten kann. Nach den vorrangigen Regeln der Strafprozessordnung wäre der Beauftragte nämlich in jedem Ermittlungs- und Strafverfahren unbeschränkt aussagepflichtig.“

Auf der anderen Seite hat die Anhörung folgendes bestätigt: Es bedarf einer von der allgemeinen Polizeiführung unabhängigen Stelle. An diese können sich Beamte wenden, wenn sie Beschwerden oder Anregungen gleich welcher Art außerhalb der Hierarchie und mit weitestgehendem Vertrauensschutz loswerden wollen. Deshalb bin ich mit dem Innenminister und dem neuen Landespolizeipräsidenten einig, in nächster Zeit einen entsprechenden Ansprechpartner zu installieren.“