Anhörung zum Gleichstellungsgesetz für Lebenspartnerschaften

13.01.2010

„Unser Gesetzentwurf zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften regelt die Gleichstellung in Hessen vorbildlich“, so Stefan Müller, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, am Rande der öffentlichen Sachverständigenanhörung heute im Rechtsausschuss des Hessischen Landtags in Wiesbaden.

Schon 2001 sind mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Grundlagen für eine Gleichstellung geschaffen worden. In vielen Bereichen gab es bisher dennoch eine Ungleichbehandlung, weil landesgesetzliche Regelungen eine Gleichstellung noch nicht vorsahen. „Dies wird sich jetzt auch in Hessen ändern. Vor allem im Beamtenrecht haben eingetragene Lebenspartner zukünftig nicht nur gleiche Pflichten, sondern – vor allem was Versorgungsansprüche angeht – auch gleiche Rechte. Das haben auch die Sachverständigen heute in der Anhörung begrüßt“, erklärte Müller. 

„Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen. Hessen ist ein weltoffenes Land, indem Toleranz und Akzeptanz gelebt wird. Durch die Verabschiedung unseres Gesetzes können wir das noch einmal verdeutlichen“, sagte Müller.