Anhörung Versorgung mit Breitband-Anschlüssen in Hessen

14.01.2010

„Die heutige Anhörung im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Hessischen Landtags zum Breitbandausbau in Hessen hat ergeben, dass die Schließung der so genannten ‚weißen Flecken’ in der Breitbandversorgung technisch kein Problem darstellt. Die Unternehmen haben bereits in den verschiedenen hessischen Kreisen und Kommunen entsprechende Lösungen umgesetzt“, so Jürgen Lenders, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.

Als unterstützende Maßnahme sei von den Anzuhörenden u.a. vorgeschlagen worden, dass in naher Zukunft ein Atlas über die aktuellen Tiefbauvorhaben erstellt werden sollte. Dadurch könnte gezielt u.a. so genannte Leerrohre zur Verlegung von Glasfaser verbaut werden.
Darüber hinaus sei deutlich geworden, dass die Kommunen und Kreise in der Regel keine Kenntnisse darüber hätten, welche Telekommunikationsleitungen und Knotenpunkte bisher von der Telekom gebaut wurden. Diese Informationen seien aber nötig, um eigene so genannte Kommunale Netze zu etablieren.

Weiter sagte Lenders: „Die Landesregierung befindet sich mit den für 2010 vorgesehenen Fördermitteln von 5,2 Mio. Euro auf dem richtigen Weg. Darüber hinaus müssen flankierende weitere Maßnahmen überlegt werden (wie z.B. der genannte Atlas über Tiefbaumaßnahmen), um den Ausbau des Breitbandes im ländlichen Raum zu beschleunigen. Als weitere Maßnahme wurde die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in Bezug auf das Baurecht genannt.
Eine technologieunabhängige Förderung ist besonders wichtig. Dort, wo es aus geografischen Gegebenheiten nicht möglich ist Glasfaser zu verlegen, müssen Lösungen z.B. über Funktechnik zur Reduzierung der ‚weißen Flecken’ einen Beitrag leisten. Investitionen müssen am Bedarf orientiert sein.

Was nicht geht ist, dass jede Form der Telekommunikation als Daseinsvorsorge betrachtet werden kann. Der Vergleich mit der Wasserversorgung hinkt, da der Mensch Wasser zum Leben braucht. Internet dagegen nicht. Kabelfernsehen wurde auch nie als Daseinsvorsorge durch Steuermittel eingeführt.“