Anhörung Naturschutz

04.11.2010

Frank Sürmann: An Bewährtem festhalten und dennoch effektiv weiterentwickeln

„Das bisherige hessische Naturschutzgesetz hat sich in weiten Bereichen vielfach bewährt. Das haben die Sachverständigen in der heutigen Anhörung bestätigt“, so Frank Sürmann, umweltpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Es sei daher nur folgerichtig, im Sinne eines nachhaltigen, vernünftigen Naturschutzes auf Kontinuität zu setzen. „Mit der Neufassung des hessischen Naturschutzgesetzes – das als Ausführungsgesetz zum neuen Bundesnaturschutzgesetz notwendig geworden war – schaffen wir eine gute Grundlage dafür, dass auch zukünftig der Naturschutz im Miteinander erfolgt.

Von den Möglichkeiten vom Bundesnaturschutzgesetz abzuweichen, machen wir maßvoll und nur dort, wo es auch Sinn macht, Gebrauch. So wollen wir etwa den Vertragsnaturschutz stärken, das Umweltstrafrecht bedachtsam zugunsten des freiwilligen Naturschutzes weiterentwickeln und den Flächenausgleich zielgerichteter gestalten.

Mit dem neuen hessischen Naturschutzgesetz halten wir bewusst an Bewährtem fest und entwickeln es effektiv weiter.“