Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss zum Hessischen Schulgesetz und zum Lehrerbildungsgesetz

07.04.2011

Mario Döweling: „Gesetzentwürfe der Landesregierung sind maßvoll, praxisorientiert und ebnen den Weg für eine Verbesserung des hessischen Schulsystems“

„Die Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss zeigt, dass die Schwerpunktsetzung bei den Gesetzentwürfen für ein neues hessisches Schulgesetz und ein Lehrerbildungsgesetz richtig und notwendig ist“, so Mario Döweling, schulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter sagte Döweling:

„Selbstverständlich werden wir Anregungen, die im Rahmen der schriftlichen und mündlichen Anhörung zu den Entwürfen geäußert wurden, in den weiteren Diskussionsprozess aufnehmen und prüfen. Grundsätzlich ist aus den Stellungnahmen der Anzuhörenden und Sachverständigen deutlich geworden, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Der Erhalt der Schulvielfalt trägt auch in Zukunft zum Erfolg des hessischen Schulsystems bei. Der Wahlfreiheit der Eltern wird durch die Aufrechterhaltung des breit aufgestellten Schulsystems Rechnung getragen. Die Mittelstufenschule stellt hierbei eine sinnvolle Ergänzung dar, durch die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Begabungen und Talente gefördert werden. Die Mittelstufenschule bietet zudem eine Möglichkeit, dem demographischen Wandel zu begegnen. Durch die Weiterentwicklung der Bildungsgänge der Haupt- und Realschulen und durch die Kooperation mit den beruflichen Schulen oder Ausbildungsbetrieben werden sowohl der Praxisbezug als auch die Berufsorientierung verstärkt. Es wird gewährleistet, dass kein Kind oder Jugendlicher zurückgelassen wird und die Schule ohne Abschluss verlassen muss. Wir setzen damit in Hessen die Erkenntnis der Bildungsforschung um, dass es nicht auf die Schulform, sondern auf die Qualität des Unterrichts ankommt. Dies wurde auch in der Anhörung deutlich.

Mit dem liberalen Kernanliegen der Selbstständigen Schule ist Hessen auf den Weg in die bildungspolitische Zukunft. Dies ist geht eindeutig aus den Stellungnahmen der Sachverständigen und Anzuhörenden hervor. Dabei wurde ganz klar betont, dass es bei aller organisatorischen Freiheit ein Grundgerüst an pädagogischen Rahmenbedingungen geben muss. Dazu gehören Benotung, einheitliche Abschlüsse und Vergleichsarbeiten sowie Bildungsstandards. Die Punkte Schulwechsel und Anerkennung der Abschlüsse müssen im Sinne der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sein.

Die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag steht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen und setzt darauf, dass die sonderpädagogische Förderung weiterentwickelt wird. Die notwendigen Schritte sind im Gesetzentwurf verankert worden. Wir wollen den Eltern die Wahlmöglichkeit auf Beschulung ihres Kindes in einer Förderschule aufrechterhalten. Im Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass die Förderschule für Kinder und Jugendliche mit speziellen Bedürfnissen auch in Zukunft der richtige Ort sein wird.

Die Reduzierung des Referendariats um drei Monate und die Veränderung der Ausbildungsmodule wurde sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Anhörung begrüßt. Durch diese Maßnahmen wird entscheidend dazu beigetragen, dass die Arbeitszeit der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst verringert wird. So können sie sich auf den eigenverantwortlichen Unterricht als Kerngeschäft ihrer Ausbildung konzentrieren.

Aus der Bewertung der Anzuhörenden geht hervor, dass sowohl beim Entwurf zum Hessischen Schulgesetz als auch beim Hessischen Lehrerbildungsgesetz „die Stimme der Praktiker gehört und berücksichtigt worden ist.“