Anhörung im Innenausschuss zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung

11.08.2011

BLECHSCHMIDT: Breite Zustimmung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen
„Aus den sehr sachlich orientierten und differenzierten Beiträgen der Anzuhörenden hat sich im Ergebnis eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen in vielen Einzelfragen herausgestellt.“

Weiter erkläre Dr. Blechschmidt:

„Ich bin mit den Ergebnissen der heutigen Anhörung über die Reform der hessischen Gemeinde- bzw. Landkreisordnung insgesamt zufrieden.“
Das Gesetz enthalte eine Vielzahl an Verbesserungen und Vereinfachungen, wie z.B. eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von modernen Kommunikationsmedien, wie E-Mail, innerhalb der Kommunen.

„Die Stärkung der Stellung Ehrenamtlicher im System der kommunalen Strukturen wurde positiv angesprochen. Auch die Schritte zu mehr und effektiverer Beteiligung der hessischen Bürgerinnen und Bürger wurden von einer Vielzahl der Anzuhörenden gelobt“, erklärte der liberale Kommunalexperte.

Zudem sei die Richtigkeit des Subsidiaritätsprinzips der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen von der Mehrheit der Anzuhörenden nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden. Die Wünsche zu einer punktuellen Aufweichung der Subsidiarität müssten jetzt mit der gebotenen Umsicht diskutiert werden, damit der Grundsatz des Vorrangs privater vor staatlicher Betätigung gewahrt bleibe und es zu keiner Verzerrung des Wettbewerbs komme.

Auch die neue Anstalt des öffentlichen Rechts biete mehr Gestaltungsoptionen für die Kommunen und fand einhellige Zustimmung. „Punktuelle Anmerkungen und Ergänzungen zu den zahlreichen redaktionellen Vereinfachungen sowie der Vorschriften, die der Entbürokratisierung dienen, hat die FDP-Fraktion mit Interesse zur Kenntnis genommen. Wir werden diese sorgfältig diskutieren.

Meine seinerzeit bei der Einbringung des Gesetzes gebildete Einschätzung, dass Hessens Kommunen mit diesem Gesetz von FDP und CDU einmal mehr noch ein Stückchen moderner, effizienter und bürgerfreundlicher werden, hat sich allerdings in der heutigen Anhörung voll bestätigt“, fasste Dr. Blechschmidt zusammen.