Anhörung Gaststättengesetz

20.01.2012

LENDERS: Hessen bekommt liberales Gaststättengesetz
In der heutigen Anhörung zum neuen Gaststättengesetz hat die große Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf der Landesregierung gelobt.

„Weniger Bürokratie, klare Zuständigkeiten und einfachere Regelungen für unsere Gaststätten: Das bringen wir mit dem neuen Gesetz auf den Weg“, so Jürgen LENDERS, wirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Weiter erklärt Lenders:

„Durch das neue Gaststättengesetz wollen wir dem Vorbild anderer Bundesländer folgen und die bisher erforderliche Genehmigung für den Ausschank alkoholischer Getränke abschaffen. Gleichzeitig setzen wir klare Grenzen für überzogenen Alkoholkonsum durch Flatrate-Partys. Insbesondere Jugendliche sollen künftig so vor den Lockangeboten einiger Veranstalter geschützt werden. Dafür bekam die Landesregierung in der Anhörung auch ausdrücklich Lob von den Brauereiverbänden.

Das neue Gesetz sieht vor: Die Aufnahme der Gewerbetätigkeit soll nur noch sechs Wochen vorher beim kommunalen Gewerbeamt angezeigt werden. Das Amt muss dann nur die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden prüfen. Die weiteren notwendigen Prüfungen werden von den jeweilig zuständigen Fachbehörden durchgeführt.

Somit wird es zukünftig in Hessen klare Zuständigkeiten für die Gewerbezulassungen von Gaststätten geben. Dies funktioniert bereits heute bei allen übrigen anzeigepflichtigen Gewerbebetrieben (die 90 Prozent der Gesamtzahl ausmachen) reibungslos.

Insbesondere die Erfahrungen aus Ländern, wie Brandenburg und Thüringen – wo ähnliche Gesetze verabschiedet wurden – zeigen: Hessen sorgt mit dem neuen Gesetz dafür, dass es für die Gewerbetreibenden einfachere Verwaltungsverfahren gibt. Insgesamt bauen wir Bürokratie ab und schaffen klare Zuständigkeiten.“