Angriff des Bundesjustizministers Maas auf die Meinungsfreiheit

01.06.2017
  • NetzDG bedroht Meinungsfreiheit im Netz
  • Landesregierung muss Vermittlungsausschuss einberufen
  • Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten sind zu bekämpfen, aber im Rahmen unseres Rechtsstaats

Anlässlich der Aktuellen Stunde der Fraktion der FDP zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG erklärte die Abgeordnete der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Nicola BEER: „Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode im Bund setzt Bundesjustizminister Heiko Maas zum Angriff auf die Meinungsfreiheit an. Die Landesregierung ist daher nun gefordert, diesem Verfassungsbruch des Justizministers konsequent entgegenzutreten: Entsprechend müssen CDU und Grüne die kritischen Stellungnahmen der Ausschüsse des Bundesrates ernst nehmen und den Vermittlungsausschuss einberufen. So muss dieser unsägliche Entwurf morgen im Bundesrat gestoppt werden. Denn die aktuell von Justizminister Maas überhastet betriebene Beratung ist der Bedeutung des Themas keineswegs angemessen. Auch wir Freidemokraten wollen Hasskommentare und strafbare Falschnachrichten bekämpfen, aber im Rahmen unseres Rechtsstaats. Die Feststellung, ob eine Äußerung von der Meinungsfreiheit geschützt oder strafbar ist, kann nicht von Anbietern sozialer Netzwerke getroffen werden. Hierzu sind Polizei und Justiz berufen, jedoch müssen diese hierfür besser ausgestattet werden.“

Weiter erklärte Beer:

„Die Landesmedienanstalten sind zusammen mit den Jugendschutzstellen hervorragend geeignet, auf eine zügige Löschung strafbarer Inhalte hinzuwirken. So gelingt eine Löschung von Kinderpornographie im Schnitt bereits binnen 48 Stunden nach Eingang der Meldung. Warum sollte dies bei Hasskommentaren und strafbaren Falschnachrichten anders sein?

Freiheit geht oft genug schleichend verloren – beim Netzdurchsetzungsgesetz begeht Maas aktuell wider besseren Wissens Verfassungsbruch. Dieser „maaslose“ Maulkorb muss gestoppt werden. Die Landesregierung hat es nun in der Hand, dies im Bundesrat zu tun.“