Ambulantes Operieren

11.03.2011

Florian Rentsch: Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler angekündigte Abschaffung der Budgetierung für ambulante Operationen zu Beginn des kommenden Jahres. Gerade in weniger dicht besiedelten Regionen Hessens seien ambulante Operationen „ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen, medizinischen Versorgung“.

Ambulante Operationen seien schonend für Patienten, oftmals kostengünstiger als stationäre Eingriffe und eine wichtige Voraussetzung für die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung überall in Hessen, so der Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Florian Rentsch. „Aus diesen Gründen haben wir die von den niedergelassenen ambulanten Operateuren und Anästhesisten des LAOH erhobene Forderung einer Abschaffung der Budgetierung von Anfang an unterstützt, genauso wie der hessische Sozialminister Stefan Grüttner“, sagte Rentsch.

Seit Monaten forderte der Verband von operativ und anästhesiologisch tätigen niedergelassenen Fachärzten in Deutschland (LAOH) genauso wie wir die Abschaffung der Budgetgrenze für ambulante Operationen. Diese Grenze bedeutet, dass ab einer bestimmten Budgetsumme ambulante Operationen nicht mehr bezahlt werden und stattdessen, meist teurer, stationär vorgenommen werden müssen. Ab Januar 2012 soll die nur für niedergelassene Ärzte, nicht aber für Krankenhäuser, geltende Budgetgrenze für ambulantes Operieren wieder fallen, wie Bundesgesundheitsminister Rösler diese Woche in verschiedenen Interviews für 2012 angekündigt hat. „Damit gilt der vernünftige Grundsatz ambulant vor stationär wieder“, so der LAOH-Vorsitzende Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz.

Die Ausweitung ambulanter Operationen ist nach den Worten von Florian Rentsch kein Affront gegen die Krankenhäuser. Vielmehr gehe es um eine sinnvolle Arbeitsteilung im Interesse der Patienten, wie dies in anderen Ländern längst üblich ist, und die Sicherung einer im ländlichen Raum auch künftig hochwertigen medizinischen Versorgung. Bereits heute, so Rentsch, gebe es gut funktionierende Kooperationen zwischen niedergelassenen Operateuren und Krankenhäusern. „Es kommt jetzt darauf an, solche Modelle der ambulant-stationären Vernetzung zu einem hessischen Markenzeichen einer guten medizinischen Versorgung weiter zu entwickeln und – zum Beispiel im geplanten Versorgungsgesetz der Bundesregierung und in den hessischen Gesetzen – adäquat zu berücksichtigen“, sind sich Florian Rentsch und Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz einig.