Allgemeines Wahlrecht für Ausländer

06.10.2011

MICK: Allgemeines Wahlrecht für Ausländer löst keine Probleme und ist verfassungsrechtlich gar nicht möglich

„Mit der platten Forderung nach dem allgemeinen Wahlrecht für Ausländer wird kein einziges Problem gelöst. Zudem streut die SPD den Menschen Sand in die Augen: Die Einführung ist nämlich verfassungsrechtlich gar nicht möglich.“

Mick, der auch FDP-Obmann in der Enquètekommission Migration und Integration des Hessischen Landtages ist, erklärte weiter im Rahmen der Aktuellen Stunde der FDP-Fraktion betreffend „Wahlbürgerrecht ist Staatsbürgerrecht – Hessen-SPD schadet erfolgreicher Integrationspolitik“:

„SPD-Chef Thorsten Schäfer-Gümbel springt hier auf einen Zug auf, dessen Bestimmungsort und Weichenstellungen er gar nicht kennt. Teilhabe und Mitbestimmung stehen und fallen nicht mit dem allgemeinen Wahlrecht. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird von Herrn Schäfer-Gümbel und der SPD scheinbar als etwas Negatives betrachtet. Ich halte diese Einstellung für eine Partei, wie die SPD, die in der Vergangenheit stets durchaus als verfassungspatriotisch gelten konnte, für höchst bedenklich. Wer hier die Kriterien so massiv aufweichen will, wie Schäfer-Gümbel, der macht Politik an den Menschen vorbei und gefährdet letztlich den Erfolg von Integration, an deren Ende der Erwerb der Staatsangehörigkeit stehen sollte.“

Die Verfassung stelle, so Mick, eindeutige Anforderungen an den demokratischen Entscheidungsprozess durch das Wahlvolk. „Wer dauerhaft in Deutschland lebt und Mitbestimmung will, dem werden in unserem Land auch keine Steine in den Weg gelegt. Die FDP-Fraktion tritt für die Möglichkeit ein, schneller als bisher einzubürgern. Aber es ist doch das Mindeste, dass man mit dem Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein eindeutiges Bekenntnis zu Deutschland, zu unserem Gemeinwesen, verlangen kann. Gerade bei EU-Ausländern bleibt der Erhalt der ursprünglichen Staatsbürgerschaft gewährleistet, ein Gewissenskonflikt besteht dort gar nicht“, stellte Mick fest. „Auch beim kommunalen Wahlrecht besteht auf EU-Ebene zudem eine Gegenseitigkeit, die Deutschen im EU-Ausland gleiche Rechte einräumt.“

„Hessen geht in der Integrationspolitik unter Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn bereits seit Jahren erfolgreich voran. Die Koalitionsvereinbarung enthält eindeutige Bekenntnisse und diese werden von den Koalitionspartnern gleichermaßen engagiert vorangetrieben“, sagte Mick.