Aktuelle Stunde der FDP-Fraktion zum Länderfinanzausgleich
„Das bestehende System des Länderfinanzausgleichs (LFA) ist ungerecht und setzt zu wenig Anreize für finanzschwache Länder, die eigene Situation zu verbessern. Die gegenwärtige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen führen zu Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Steuereinnahmen zwischen den Bundesländern. Steuerstarken Bundesländern verbleiben zu wenig Steuereinnahmen zu ihrer eigenen Verfügung“, so Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag.
Weiter sagte Rentsch:
„Trotz der Neuordnung des LFA im Jahr 2005 konnte bisher für Hessen keine signifikate Verbesserung erreicht werden. Anstrengungen der Nehmerländer durch aktive Wirtschafts- und Strukturpolitik sind oft kaum zu erkennen. Manche sehen die Leistungen aus dem Finanzausgleich als Besitzstand an. Insgesamt ist es derzeit weder für die Geber- noch für die Nehmerländer attraktiv, sich um eine Steigerung der Finanzkraft zu bemühen.
In dem von den drei FDP-Landtagsfraktionen aus Bayern, Baden-Württemberg sowie Hessen beauftragten Gutachten kommt Prof. Hanno Kube von der Universität Mainz zu dem Ergebnis, dass der bundesstaatliche Finanzausgleich in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig ist und somit gegen das Grundgesetz verstößt.
Daher muss das Bund-Länder-Finanzausgleichssystem jetzt vorbehaltlos auf den Prüfstand. Wir brauchen schnell ein leistungsfreundliches, gerechtes und dennoch solidarisches Finanzausgleichssystem. Mit unseren Kollegen aus Bayern und Baden-Württemberg setzen wir uns für Verhandlungen mit allen Bundesländern über eine Neugestaltung des Länderfinanzausgleichs ein. Diese sollen aus unserer Sicht spätestens Anfang kommenden Jahres stattfinden. In Vorbereitung dazu planen wir noch in diesem Jahr ein weiteres Treffen der FDP-Fraktionsvorstände aus den Geberländern Hessen, Baden- Württemberg und Bayern.
Wir haben aber wenig Hoffnung, dass es in den Gesprächen mit den Nehmerländern zu einer einvernehmlichen Lösung kommen wird. Daher könnte eine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich der letzte Schritt sein. Diesen sollten die Landesregierungen der drei Geberländer dann im kommenden Jahr gehen. Das Gutachten von Prof. Kube bestätigt uns dabei in der Annahme, dass wir das Grundgesetz als auch das Bundesverfassungsgericht auf unserer Seite haben.“