Aktionsplan Futtermittelsicherheit

19.01.2011

Helmut von Zech: Richtiger Aktionsplan muss schnellstmöglich
umgesetzt werden
„Der gemeinsame Aktionsplan, auf den sich die Länder und der Bund
als Konsequenz aus dem Dioxin-Skandal geeinigt haben, ist als richtiger Schritt begrüßenswert“.

Weiter erklärte von Zech zu dem gemeinsamen Aktionsplan der Länder und des Bundes „Unbedenkliche Futtermittel, sichere Lebensmittel, Transparenz für den Verbraucher“, den das Bundeskabinett heute gebilligt hat:
„Nun kommt es darauf an, dass dieser richtige Aktionsplan schnellstmöglich umge-setzt wird. Das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in unbedenkliche Lebensmittel muss umgehend wieder hergestellt werden.
Wichtig ist, dass wirksam gegen Kriminalität in diesem Bereich vorgegangen wird.
Es ist folgerichtig, dass Futtermittelfirmen eine Haftpflichtversicherung für Betrieb
und Produkt abschließen müssen oder eine gleichwertige Absicherung. Dabei sollte sichergestellt werden, dass die Haftpflichtversicherung Dritten gegenüber in jedem Fall für grobes und vorsätzliches Verschulden haftet.
Außerdem müssen Auftragsabhängigkeiten der Labors vermieden werden.
Dass die Futtermittelunternehmer zu Risikokontrollen verpflichtet werden sollen, ist sinnvoll. In diesem Zusammenhang sollte jedoch eine Beweislastumkehrung überprüft werden. Wenn ein Betrieb nicht nachweisen kann, dass er die vorgeschriebenen
Eigenkontrollen durchgeführt hat, muss das für diesen unmittelbar spürbare gesetz-liche Folgen haben.“