Änderung Landesaufnahmegesetz

03.02.2016
  • Grundsätzlich zu begrüßen
  • Belastungsgrenze der Kommunen war schon 2014 überschritten
  • Kommunen müssen die Hauptlast des Flüchtlingsansturms tragen

WIESBADEN – „Die Anpassung der Pauschalen für die Flüchtlingsunterbringung war schon längst überfällig“, erklärte Jörg-Uwe HAHN, kommunalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes.

Hahn weiter:

„Im Jahr 2014 hatten die Kommunen bereits doppelt so viele Flüchtlinge zu versorgen wie im Vorjahr und hätten eine Erhöhung der Pauschalen dringend benötigt. Stattdessen hat die Landesregierung im letzten Jahr eine eher kosmetische Erhöhung um 15 % Prozent vorgenommen, die der finanziellen Belastung der Gebietskörperschaften bei weitem nicht gerecht wurde. Heute ist ihre Belastungsgrenze bereits weit überschritten.
Insofern begrüßen wir, dass die Entlastung der kommunalen Familie nun endlich erfolgen wird.

Die eigentliche Herkules-Aufgabe steht den Städten und Kommunen aber noch bevor. Sie müssen Wohnraum schaffen,  die medizinischen und psychosozialen Hilfen bereit stellen und für genügend Kita-Plätze sorgen.
Sie müssen damit umgehen, dass ihnen Flüchtlinge zugewiesen werden, die noch gar keine Chance hatten, ihren Asylantrag zu stellen. Die seit Jahren und auch weiterhin ungenügende Ausstattung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist ein Flaschenhals, den alle Flüchtlinge passieren müssen. Dieser Zustand erschwert den Kommunen nicht nur die Arbeit, sondern auch den Überblick.

Die Kommunen können nun zumindest finanziell durchatmen, doch ist der logistische Unterstützungsbedarf enorm. Mit einer weiterhin kontinuierlichen Zuweisung in bisheriger Höhe steigen nicht nur weiterhin die Kosten, sondern auch die Aufgaben, die damit verbunden sind und diese werden immer schwieriger zu bewältigen sein.

Ich erwarte daher von der Landesregierung, dass sie sich im Bund engagiert, um die unhaltbaren Zustände beim BAMF zu beheben und darüber hinaus eine umfassende Unterstützung der kommunalen Familie bei der Zukunftsaufgabe Integration.“