Änderung hessisches Hochschulgesetz

27.03.2012

Änderung hessisches Hochschulgesetz
DR. BÜGER: Durch mehr Selbstständigkeit die gute Arbeit in Geisenheim unterstützen

Im Rahmen der heutigen Landtagsdebatte über die Änderung des hessischen Hochschulgesetzes begrüßte Dr. Matthias BÜGER, hochschulpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, die geplante Zusammenführung der Forschungsanstalt Geisenheim am Rhein und dem Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain zu einer Hochschule neuen Typs.

Wörtlich sagte Dr. Büger:

„Wir brauchen für einen exzellenten Hochschulstandort zwei Säulen: die Forschung und die Lehre. Durch die Zusammenführung der Forschungsanstalt Geisenheim am Rhein und dem Fachbereich Geisenheim der Hochschule RheinMain erhält der Standort eine große Selbstständigkeit. Diese erreichen wir durch die Änderung des hessischen Hochschulgesetzes.
Der Standort Geisenheim hat sich in den letzten Jahren einen exzellenten Ruf in Hessen, auf Bundesebene sowie in Europa erarbeitet. Umso unverständlicher ist das Verhalten der rheinland-pfälzischen Kollegen in dieser Frage. Durch ihre Aufkündigung des Staatsvertrags wurde diese gute Arbeit in Geisenheim in Frage gestellt. Allein der Hessischen Landesregierung ist es zu verdanken, dass der Standort den bisher einzigartigen Weg gehen wird, den wir heute beschließen.“

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hatte den Staatsvertrag, der die Finanzierung am Standort Geisenheim sicherte, Ende 2010 aufgekündigt. Die Hessische Landesregierung hat den wegfallenden Betrag von 1,3 Mio. € komplett kompensiert.