Änderung hessische Gemeindeordnung

18.05.2011

Dr. Blechschmidt: Mehr Bürgerbeteiligung und flexiblere Kommunen in Hessen

Als „einen konsequenten Schritt hin zu mehr Beteiligung für die Bürger in Hessen sowie einer modernen kommunalen Verwaltungsstruktur“ bezeichnete heute der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Frank Blechschmidt, den am Mittwoch im Landtag diskutierten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen.

„Durch die in diesem Gesetz getroffenen Regelungen werden die Bürger künftig besser an den Entscheidungsprozessen vor Ort beteiligt“, erklärte Dr. Blechschmidt. So würde eine Vereinfachung der Anforderungen für Bürgerbegehren die Schwellen für eine Beteiligung der Bürger vor Ort erheblich absenken. „Mit diesem Gesetz können wir erneut einen großen Haken an ein zentrales Anliegen im Koalitionsvertrag machen, in dem die konstruktive Bürgerbeteiligung klar benannt ist. Die FDP hält Wort und liefert“, so Dr. Blechschmidt.

Weitere Gesichtspunkte der Novelle beinhalteten die Einführung einer Rechtsgrundlage für die konsequente Nutzung moderner Medien und Technologien wie E-Mail und Internet in der kommunalen Kommunikation, wesentliche Vereinfachungen für rechtliche Umwandlungen kommunaler Körperschaften, die Schaffung der komplett neuen Rechtsform der „kommunalen Anstalt“ und die nunmehr eröffnete Möglichkeit für Kommunen, aus für sie belastenden Zweckverbänden künftig auch wieder austreten zu können. Mit der wieder eingeführten Genehmigungspflicht für Kassenkredite treffe das Land weitere Vorbereitungen für einen konsequenten und effektiven Verschuldungsabbau der hessischen Kommunen.

„Hessens Kommunen werden mit diesen Änderungen von FDP und CDU einmal mehr noch ein Stückchen moderner, effizienter und bürgerfreundlicher“, erklärte Dr. Blechschmidt.